Die schwedische Staatsanwaltschaft hat die Klimaaktivistin Greta Thunberg wegen zivilen Ungehorsams und der Missachtung polizeilicher Anordnungen bei einer Protestaktion vor dem schwedischen Parlament im März angeklagt.
Die schwedische Staatsanwaltschaft hat die Klimaaktivisten Greta Thunberg wegen zivilen Ungehorsams und der Missachtung polizeilicher Anordnungen bei einer Protestaktion vor dem schwedischen Parlament im März angeklagt. „Der Gerichtstermin wurde für den 8. Mai festgelegt“, sagte ein Gerichtsmitarbeiter der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. Wie aus Gerichtsdokumenten, die AFP einsehen konnte, hervorgeht, weist Thunberg die Vorwürfe zurück.
Die 21-Jährige hatte zusammen mit anderen Aktivisten ab dem 11. März für mehrere Tage den Haupteingang des schwedischen Parlaments blockiert. In dieser Zeit wurde sie zwei Mal von der Polizei weggetragen.
Aktivistin bereits zweimal verurteilt
Thunberg ist bereits zweimal von schwedischen Gerichten wegen zivilen Ungehorsams bei Klimaprotesten zu Geldstrafen verurteilt worden. Ein Londoner Gericht hatte im Februar dieses Jahres ein Verfahren gegen die Schwedin wegen „rechtswidriger“ Auflagen der britischen Polizei eingestellt.