Stefan Belz kann in sein Amt eingesetzt werden: Fridi Millers Wahlanfechtung war erfolglos. Allerdings hat die Stadtverwaltung durchaus die Wahl gesetzeswidrig beeinflusst.

Böblingen: Kathrin Haasis (kat)

Böblingen - Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat den Wahleinspruch der Dauerkandidatin Fridi Miller gegen die Böblinger Oberbürgermeisterwahl im Februar des vergangenen Jahres zurückgewiesen – trotz zweier Wahlfehler. Damit wurde ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts bestätigt. „Ohne Rechtsfehler habe das Verwaltungsgericht die Prozessfähigkeit der Klägerin verneint“, heißt es in der Mitteilung aus Mannheim. Schon aus diesem Grund sei Fridi Millers Klage zu Recht abgewiesen worden. Sie hätte jedoch auch in der Sache keinen Erfolg haben können, fügten die Richter noch an. Keine der zahlreichen Wahlanfechtungen Fridi Millers hatte bisher Erfolg.

 

Gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoßen

Der Verwaltungsgerichtshof räumte zwar ein, dass es bei der Oberbürgermeisterwahl durchaus Fehler gegeben habe. Die Stadt Böblingen habe zweimal gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Kandidaten verstoßen, teilen die Mannheimer Richter mit. Die Verwaltung habe nämlich während des Wahlkampfes die Plakatierungsrichtlinie geändert. Außerdem habe die Betriebsratsvorsitzende der Stadtwerke Böblingen in einer Mail an alle Mitarbeiter der Stadtwerke gegen einen der Kandidaten Stellung bezogen. „Diese Wahlfehler haben sich jedoch nicht auf das Wahlergebnis ausgewirkt“, schreibt der Gerichtshof.

„Ich freue mich sehr über diesen Beschluss“, sagte Stefan Belz, „er schafft nach gut einem Jahr die nötige Klarheit.“ Der Termin für die offizielle Amtseinsetzung steht schon fest: Sie findet am Donnerstag, 25. Juli, um 18.30 Uhr im Sparkassenforum statt. Damit ist Stefan Belz nicht mehr nur Amtsverweser, sondern Oberbürgermeister mit allen Rechten und Pflichten. Der Beschluss gebe ihm „zusätzlichen Rückenwind“, sich mit „voller Kraft und Begeisterung“ zum Wohle Böblingens und seiner Bevölkerung einzusetzen.

Antrag auf Zulassung der Revision abgelehnt

Der Verwaltungsgerichtshof lehnte Fridi Millers Antrag auf Zulassung der Revision ab. Dabei ging es darum, dass nach ihrer Ansicht ein weiteres Gutachten über ihre Prozessfähigkeit vom Verwaltungsgericht eingeholt hätte werden müssen. Doch dies war auch laut der höheren Instanz nicht notwendig, da das Gericht ein Gutachten über die Klägerin herangezogen habe, das im vergangenen Jahr in einem Verfahren des Stuttgarter Landgerichts erstellt worden war, dies sei zulässig. Außerdem hätten sich die Verwaltungsrichter „in der mündlichen Verhandlung einen persönlichen Eindruck von der Klägerin verschafft“.

Als Wahlbeeinflussung bezeichneten die Richter die Änderung der Plakatierungsrichtlinie mitten im Wahlkampf. Darin waren ursprünglich nur Plakate bis zu einer Größe von DIN A 1 erlaubt, rückwirkend wurde auch die Größe DIN A 0 gestattet – nachdem Wolfgang Lützner Plakate in dieser Größe aufgehängt hatte. Die Stadt habe damit dem Amtsinhaber „einen gleichheitswidrigen Vorteil verschafft“. Eigentlich hätte Lützner „eine sehr knapp, nach Stunden bemessene Frist zur Entfernung der unzulässigen Plakate“ erhalten müssen und „bei deren Ablauf noch vorhandene unzulässige Plakate auf dessen Kosten umgehend entfernen können“, meinen die Richter.

Kommunale Bedienstete in Führungspositionen dürfen sich nicht einmischen

Auch die Mail des Betriebsratschefs der Stadtwerke sei gesetzeswidrig gewesen: Kommunale Bedienstete in Führungspositionen seien bei Äußerungen im Wahlkampf an die Neutralitätspflicht und den Grundsatz der Chancengleichheit gebunden. Aber: Beide Wahlfehler hätten keine Folgen gehabt – weil Stefan Belz mit großem Abstand gewonnen habe. Der Grüne erzielte 51,3 Prozent der Stimmen. Auf Platz zwei landete der damalige Amtsinhaber Wolfgang Lützner (CDU), er erhielt 28,24 Prozent der Stimmen. Johannes Söhner (52), damals Diakon im evangelischen Kirchenbezirk Böblingen kam auf 19,54 Prozent und Fridi Miller auf 0,77 Prozent.