Die Stadt Herrenberg prüft die Standsicherheit von Grabmalen. Immer wieder kommt es in Deutschland zu zu Unfällen wegen wackliger Grabsteine.
Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, die auf lose, teils bis zu mehrere hundert Kilogramm schwere Grabmale zurückzuführen sind. Um solche Unfälle zu vermeiden, sind Kommunen rechtlich verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale auf ihren Friedhöfen einmal jährlich zu überprüfen. In Herrenberg ist dies jetzt im April wieder Fall.
An Grabmalen, welche Mängel aufweisen, wird ein farbiger Warnaufkleber aufgebracht. Die Friedhofsverwaltung schreibt dann die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmale an, um die Befestigung des Grabmals etwa durch einen Steinmetz oder einen Friedhofsgärtner zu veranlassen. Bei der Standsicherheitsprüfung wird beurteilt, ob von einem Grabmal akute Unfallgefahren ausgehen.
Umwelteinflüsse setzen Grabsteinen mit der Zeit zu
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzarbeiten genügen, um den Stein ins Wanken oder zum Umsturz zu bringen.
Wird bei der Überprüfung des Grabmals dessen Standunsicherheit festgestellt, muss der Friedhofsträger unverzüglich Sicherungsmaßnahmen treffen. Lockere, aber noch nicht unmittelbar umsturzgefährdete Grabmale werden mit farbigen Aufklebern markiert, die keine Rückstände auf dem Grabmal hinterlassen. Besteht eine Gefährdung für die Friedhofsbesucher, werden die wackeligen Grabmale gesichert oder umgelegt. Die Kosten für diese akute Sicherung sind vom Nutzungsberechtigten der Grabstelle zu bezahlen. Ansonsten werden die Nutzungsberechtigten über eventuelle Mängel schriftlich benachrichtigt. Die Mängel sind dann innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
Ein bloßes Rütteln reicht bei der Prüfung nicht aus
Die Stadtverwaltung Herrenberg weist darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten von Grabstellen für Schäden, die durch Umfallen des eigenen Grabsteins an Menschen oder Sachen entstehen, voll haften.
Bei der Prüfung reicht bloßes „Rütteln“ am Grabstein nicht aus, denn dadurch würden die Grabsteine losgerissen werden. Vielmehr wird der Grabstein mit dem Prüfgerät mit einer Druckkraft von 500 Newton – das entspricht etwa 50 Kilogramm – belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf dabei nicht schwanken oder gar umfallen.