In diesen Tagen wartet man in Stuttgart vergebens auf einen schönen Altweibersommer. Manche möchten an den nass-kalten Spätsommertagen auch schon die Heizung aufdrehen.

Stuttgart - Ein richtig schöner Spätsommer mit warmen Tagen sieht anders aus: Der September zeigt sich in Stuttgart und der Region dieser Tage mit wolkenverhangenem Himmel und Regenschauern. Bei den kühlen Temperaturen möchte manch einer am liebsten schon die Heizung aufdrehen.

 

Andere sind da resoluter: Vor November wird in diesen Wohnungen grundsätzlich nicht geheizt. Sagt man doch gerade Schwaben einen gewissen Sparsinn auch bei den Heizkosten nach.

Wann heizen Sie?

Doch manchmal liegt das Problem auch ganz woanders: Denn wo die Wärme über eine Zentrale Anlage gesteuert wird, läuft die Heizung erst nach dem Willen des Vermieters. Doch ab wann muss er die Heizung anwerfen?

Ist es in den Sommermonaten mehrere Tage hintereinander kalt, dann kann sich der Vermieter laut Mieterverein Stuttgart nicht auf Vereinbarungen im Mietvertrag berufen, die seine Heizpflicht auf die sogenannte Heizperiode beschränken, etwa vom 1. Oktober bis zum 30. April. Außerhalb der Heizperiode müsse dann geheizt werden, wenn es „unzumutbar kalt“ werde. Wann dies der Fall ist, lesen Sie hier.