Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist für die meisten Bürger abgelaufen. Zwar gibt es Ausnahmen, doch die Finanzämter können für säumige Bürger Strafgelder erheben.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Der Fiskus gewährt eine Schonfrist: Wenn der 31. Mai als Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung in ein Wochenende fällt, muss diese am darauffolgenden Werktag um 24 Uhr im Finanzamtskasten landen. Dies gilt aber nur für Bürger, die jetzt zur Abgabe der Erklärung für 2013 verpflichtet sind: Ehepaare mit den Steuerklassen III und V oder Beschäftigte mit mehreren Einkünften. Der klassische Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder oder die jeweils in Klasse IV veranlagten Eheleute haben Zeit bis Ende 2017. Viele missachten diese Unterscheidung, daher „hat der Run auf den 31. Mai teilweise irrationale Züge“, sagt der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler.

 

Wer nun nicht zeitig fertig geworden ist, kann eine Fristverlängerung bis maximal Ende September herausschlagen. Begründet, versteht sich – sei es mit Dienstreise, Krankheit oder Umzug. Wenn der Steuerzahler mit der Behörde kooperiere, seien immer ein paar Wochen Aufschub drin, sagt der frühere Stuttgarter Finanzamtsleiter. Die Behörde bemisst dies nach Arbeitslage. „Wir wollen ja nicht auf dem Trockenen sitzen“. Ist also gerade wenig zu tun, könne man nicht so großzügig sein. Wo sich die Steuererklärungen stapeln, ist der Finanzbeamte vielleicht sogar froh über die Verlängerungsanträge. „Das ist wie in einer Arztpraxis“, so Eigenthaler. „Wenn alle zur gleichen Zeit Schnupfen haben, ist in der Praxis auch ein gewisser Stress.“ Je größer die Bugwelle an Steuererklärungen, die ein Amt mangels Personal vor sich herschiebt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese durchgewinkt werden. Die Insider sprechen da von „grünen Wochen“. Die Ampel wird von Rot auf Grün gestellt, aber nicht pauschal. Vielmehr schaut der Finanzbeamte, was für den Fiskus zu holen ist – ist es wenig, vertraut er den Angaben vielleicht eher als gewöhnlich.

Wer beharrlich die Abgabe vertrödelt, aber kräftig nachzahlen müsste, wird gemahnt und – so er nicht reagiert – mit einem Zwangsgeld belegt. Zudem prüft das Finanzamt später einen Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent der Steuerschuld, höchstens 25 000 Euro. „Das sind keine Einzelfälle“, sagt Eigenthaler. Allerdings sei dies Ermessenssache: Wer erstmalig auffällt, kommt wohl günstiger weg als ein Wiederholungstäter.