Die fristlose Kündigung des Ex-Abteilungsleiters ist vom Tisch. Das Klinikum Stuttgart hat dem Vergleich zugestimmt. Das hat Folgen für andere Fälle.

Stuttgart - Die Stadt schließt mit dem ehemaligen Leiter der Internationalen Abteilung des Klinikums, Andreas Braun, einen Vergleich. Die im März 2017 erfolgte fristlose Kündigung wegen der Misswirtschaft bei der Betreuung arabischer Patienten wäre damit vom Tisch, Braun erhält wohl einen fünfstelligen Betrag als Ausgleich. Der Verwaltungsausschuss stimmte am Mittwoch dem Vorschlag zu, am Freitag folgte der neu gebildete Verwaltungsrat des Klinikums.

 

Die ordentliche Entlassung war in erster Instanz für wirksam erachtet worden, allerdings nicht die fristlose. Die Berufungsrichterin Richterin Heide Steer hatte am 22. Januar angedeutet, das Urteil der Kollegen vom Arbeitsgericht zu bestätigen und deshalb eine gütliche Einigung forciert.

Ein Vergleich mit politischen Folgen

Der Vergleich kommt die Stadt finanziell teuer zu stehen, er dokumentiert aber auch das Versagen im Rathaus. Die fristlose Kündigung wurde mit dem Argument abgelehnt, dass die Stadt die Zwei-Wochen-Frist versäumt habe, innerhalb der Vollzug gemeldet werden müsse. Sie beginnt, sobald dem Arbeitgeber kündigungsrelevante Sachverhalte bekannt wurden. Schon das Arbeitsgericht kam bei Braun zur Erkenntnis, dies sei der 18. Dezember 2015 gewesen, als die Rathausspitze den Bericht des Rechnungsprüfungsamts erhielt, der den Skandal im Klinikum erklärte. Braun wurde aber erst im Frühjahr 2017 entlassen. Die Übergabe ist auch für die ebenfalls 2017 außerordentlich gekündigte Chefin für Finanzen und Controlling, Antje Groß, maßgebend. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat ihre fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, die Stadt ist in Berufung gegangen. Die Verhandlung steht unmittelbar bevor. Weil sie aufgrund sehr langer Betriebszugehörigkeit ordentlich gar nicht gekündigt werden konnte, stünde ihr im Erfolgsfall eine Gehaltsnachzahlung für zwei Jahre plus Zinsen zu.

„Goldener Handschlag“ jetzt noch umstrittener

Brisanz erhält der Rückzieher der Stadt bei Braun vor allem wegen der einvernehmlichen Trennung von Ex-Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz im Frühjahr 2016. Eine fristlose Kündigung statt des erfolgten „goldenen Handschlags“ wäre mit Prozessrisiken verbunden gewesen, hieß es seinerzeit. Aber auch für Schmitz galt der Stichtag 18. Dezember 2015. Der Gemeinderat hätte als allein Kündigungsberechtigter spätestens in seiner ersten Sitzung nach Bekanntwerden des Prüfberichts (am 28. Januar 2016) über eine fristlose Kündigung befinden müssen. Das unterblieb aber.