Das Auto als Waffe: Weil er in Neckartenzlingen (Kreis Esslingen) einen Bekannten überfahren wollte, wurde ein 29-Jähriger im Jahr 2024 wegen versuchten Mordes zu fast fünf Jahren Haft verurteilt. Nun ist das Urteil rechtskräftig. Die Revision des Mannes wurde verworfen.

Er nutzte sein Auto als Waffe. Nun ist endgültig klar, dass er deswegen fast fünf Jahre Haft absitzen muss. Das Urteil gegen einen 29-Jährigen wegen einer Attacke auf einem Supermarkt-Parkplatz in Neckartenzlingen (Kreis Esslingen) ist rechtskräftig. Die erste Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hatte den Mann im September 2024 wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt.

 

Die hat der Bundesgerichtshof nun als unbegründet verworfen. „Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“, erklärte Timur Lutfullin von der Pressestelle des Landgerichts Stuttgart auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft, die für neun Jahre Freiheitsentzug und damit eine deutlich höhere Strafe plädiert hatte, hatte das Urteil akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt. Die Verteidigung hatte die Höhe des Strafmaßes in das Ermessen des Gerichts gestellt. Im Gegensatz zur Berufung bezieht sich die Revision ausschließlich auf die rechtliche Würdigung des Urteils und nicht auf die Tatsachenfeststellung.

Gericht: 29-Jähriger fuhr mit Auto zielgerichtet auf Bekannten zu

Der 29-jährige Angeklagte ist nach Überzeugung des Gerichts im Februar 2024 auf einem Parkplatz mit seinem Auto zielgerichtet auf einen 22-jährigen Bekannten zugefahren, als der gerade Einkäufe in den Kofferraum einlud. Der Mann konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite in letzter Sekunde retten und verletzt flüchten.

Laut dem Gericht stieg der 29-Jährige daraufhin aus dem Auto und rannte mit einer Softair-Pistole hinter dem 22-Jährigen her. Der Anklage zufolge soll er mehrfach den Abzug betätigt haben, ein Schuss habe sich aber nicht gelöst. Daraufhin hatte der 29-Jährige die Verfolgung abgebrochen. Die Waffe wurde trotz intensiver Suche nie gefunden. Auch den Neckar hatten Ermittler dafür abgesucht.

Vor Supermarkt eskalieren Feindseligkeiten

Nach Überzeugung des Gerichts war die Tötungsabsicht des Angeklagten klar erkennbar gewesen. Die beiden Männer sollen schon früher immer wieder in Streit geraten sein, wobei es auch zu Handgreiflichkeiten gekommen war. Der eigentliche Grund für die Feindseligkeiten konnte laut dem Gericht aber nicht mehr ermittelt werden. Vor dem Supermarkt in der Robert-Bosch-Straße sei die Situation schließlich eskaliert.