Gut 5,2 Milliarden Euro hat Stefan Mappus einst für die EnBW-Aktien bezahlt. Heute sind sie nur noch knapp 3,4 Milliarden Euro wert. Das geht aus der Bilanz der Landesfirma Neckarpri hervor, die die Anteile hält. Auch sonst geht Mappus’ Rechnung nicht auf.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Fast fünf Jahre nach dem Rückkauf durch Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) ist der Wert der Landesanteile am Energiekonzern EnBW auf ein neues Rekordtief gesunken. Das für gut 5,2 Milliarden Euro erworbene Aktienpaket war zur Jahresmitte 2015 nur noch knapp 3,4 Milliarden Euro wert. Dies geht aus der am Freitag veröffentlichen Bilanz 2014/15 der Landesfirma Neckarpri hervor, die die Aktien des Landes hält. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Wertverlust den beauftragten Wirtschaftsprüfern zufolge damit von gut 1,537 Milliarden Euro auf 1,860 Milliarden Euro.

 

Nur weil das Land und damit die Steuerzahler eine Werthaltigkeitsgarantie übernommen haben, muss in der Bilanz der Neckarpri keine Abwertung in entsprechender Höhe vorgenommen werden. Das Land hält über die Gesellschaft gut 47 Prozent der Aktien, genauso viele besitzt der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), ein Zusammenschluss von neun Landkreisen. Als Gründe für die niedrigere Bewertung nennen die Prüfer negative Veränderungen wie etwa sinkende Strompreise am Großhandelsmarkt und unbefriedigende Erzeugungsmargen der Kohle- und Gastkraftwerke.

Mappus’ Rechnung geht nicht auf

Den Kaufpreis hatte Mappus über Schulden in Form von zwei Milliardenanleihen finanziert. Seine Rechnung, dass die Zinsen dafür durch die Dividende der EnBW gedeckt würden, geht auch im Geschäftsjahr 2014/15 nicht auf. Die Schere zwischen Erträgen und Aufwendungen öffnete sich vielmehr weiter, sodass der Jahresverlust der Neckarpri von 46,3 Millionen Euro auf 50,6 Millionen Euro stieg.

Während die Dividende – 69 Cent je Aktie – in der Summe mit 89 Millionen Euro gleich blieb, erhöhten sich die Zinskosten von knapp 129 Millionen Euro auf 134 Millionen Euro. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass die Zinsbindung einer der Milliardenanleihen von drei auf zehn Jahre verlängert wurde, wodurch der Zinssatz leicht stieg. Die sonstigen Aufwendungen blieben etwa auf Höhe des Vorjahres bei 5,5 Millionen Euro. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Kosten der Schiedsklage gegen den Verkäufer der Aktien, die Electricité de France (EdF).

Nur Garantie sichert Zahlungsfähigkeit

Bei der Neckarpri führt der Verlust erstmals zu der bereits im Vorjahr prognostizierten bilanziellen Überschuldung. Der verbliebene Gewinnvortrag von knapp 39 Millionen Euro reicht nicht mehr aus, um den Fehlbetrag von 50,6 Millionen Euro zu decken. In der Folge wird ein negatives Eigenkapital von 11,7 Millionen Euro ausgewiesen. Unter normalen Umständen könnte dies zur Insolvenz führen. Durch die Garantien des Landes sei die Zahlungsfähigkeit und der Fortbestand des Unternehmens aber gesichert, konstatieren die Wirtschaftsprüfer.

Mittelfristig rechnet die Landesfirma mit einem weiter negativen Saldo. Für das kommende Geschäftsjahr wird wegen der Differenz zwischen Dividende und Zinskosten ein Fehlbetrag von 46 Millionen Euro erwartet – sofern die Ausschüttung stabil bleibt, was noch offen ist. Angesichts der Finanzierung des Kaufpreises über Schulden bestehe „ein nicht unerhebliches Risiko im Anstieg der Kreditkosten“. Langfristig hofft die Neckarpri, die jetzt anfallenden Verluste ausgleichen zu können: Man gehe davon aus, dass die EnBW nach der Neuausrichtung „die erforderlichen Erträge erwirtschaften wird“.

Sorge vor unbeschränkter Haftung

Besorgt zeigt sich die Landesfirma im Lagebericht über ein Gesetzesvorhaben des Bundes, mit dem die Nachhaftung der Atomkonzerne für die Kosten von Rückbau und Entsorgung der Kernkraftwerke gesichert werden soll. Nach dem Entwurf bestehe für die Hauptaktionäre der EnBW – also via Neckarpri das Land und die OEW – „das Risiko einer unbeschränkten Haftung“. Man prüfe „Maßnahmen“, um dies zu vermeiden, heißt es allgemein. Noch sei allerdings offen, ob und wie das Gesetz beschlossen werde und ob es juristisch Bestand haben werde.