Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt die erste Abstimmung aller Ressorts zum Entwurf des fünften Armuts- und Reichtumsberichtes. Im Anschluss würden das sogenannte Wissenschaftliche Gutachtergremium sowie der Beraterkreis beteiligt, dem eine Vielzahl von Verbänden und Institutionen angehören. Die Endfassung könne voraussichtlich im Frühjahr 2017 vom Bundeskabinett beschlossen werden.

 

Zusätzlich zur Beschreibung von Lebenslagen, sozialer Mobilität und der Einkommens- und Vermögensverteilung sei diesmal ein Fokus auf das jüngere und mittlere Erwachsenenalter vorgesehen – zudem eine Erweiterung um drei Schwerpunkte: die Auswirkungen atypischer Beschäftigungsformen auf die Erwerbseinkommen, die räumliche Abbildung sozialer Ungleichheit sowie der private Reichtum. Dazu hat das Ministerium Begleitforschungsprojekte in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse einfließen sollen. Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten seien auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar. Ministerin Andrea Nahles (SPD) betont, dass ihr Transparenz bei der Erarbeitung des Berichts „ein besonderes Anliegen“ sei. Dies gelte auch für eine intensivere Betrachtung des Themas Reichtum. „Dieser Aspekt fiel viel zu lange unter den Tisch“, so Nahles. „Es kann nicht sein, dass wir über diejenigen, die wenig haben, fast alles wissen und über diejenigen, die viel haben, fast nichts.“

Streit um „geschönten“ Bericht vor drei Jahren

Jeweils etwa 100 Vertreter aus der Wissenschaft, von Verbänden und Sozialpartnern sowie der Bundesregierung haben an bisher drei Symposien teilgenommen. Das vierte und letzte Symposium findet zum Abschluss der Verbändebeteiligung am 10. Januar 2017 statt. Nahles will dabei die zentralen Erkenntnisse des Berichtes einordnen und mit dem Beraterkreis über die Arbeits- und Sozialpolitik diskutieren.

Nahles’ Bemühungen um Transparenz haben eine Vorgeschichte: Der vierte Armuts- und Reichtumsbericht war im März 2013 nach langen Verzögerungen erschienen, veröffentlicht von der damaligen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Eine erste Fassung war im September 2012 an die Öffentlichkeit gelangt, eine weitere im November. Auf Druck des FDP-geführten Bundeswirtschaftsministeriums wurden aber zentrale Aussagen abgeschwächt. Die Regierung musste sich des Vorwurfs erwehren, der Bericht sei auf Anraten von Wirtschaftsminister Philipp Rösler „geschönt“ worden. Beispielsweise ging es um die Privatvermögen – der Anteil des obereren Zehntels aller Haushalte war immer weiter angestiegen. Der Hinweis, dass „die Privatvermögen in Deutschland sehr ungleich verteilt sind“ fiel jedoch der Ressortabstimmung zum Opfer.