Bei der Ministerentscheidung Altmaiers wegen der umstrittenen Fusion im Zollern-Fall geht es nicht nur darum, die Energiewende voranzubringen. Es ist auch ein Kampf um die Reputation des Wirtschaftsministers, meint unser Redakteur Thorsten Knuf.

Berlin - Ministererlaubnis-Verfahren folgen formal sehr strengen Regeln, und eigentlich sollten sie das auch inhaltlich tun. Untersagt das Bundeskartellamt die Fusion zweier Unternehmen, kann der Wirtschaftsminister in Ausnahmefällen dieses Veto aufheben. Er muss dann aber darlegen, dass die gesamtwirtschaftlichen Vorteile der Fusion die Wettbewerbsnachteile aufwiegen oder die Allgemeinheit ein überragendes Interesse an dem Zusammenschluss hat. Spätestens hier wird die Sache politisch: Der Minister verfügt über viel Ermessensspielraum.

 

Ähnlicher Fall bei Tengelmann

So war es 2016, als der sozialdemokratische Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Übernahme der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann durch Edeka gestattete und dabei vor allem die Belange der Beschäftigten im Sinn hatte, also einer klassischen SPD-Klientel. Und so ist es jetzt wieder im Fall der mittelständischen Gleitlagerhersteller Zollern und Miba. Der amtierende Ressortchef Peter Altmaier (CDU) hat am Montag die Erlaubnis für diese Fusion erteilt. Die Begründung, dass das geplante Gemeinschaftsunternehmen mit seinem Umsatz von gerade einmal 300 Millionen Euro die Energiewende hierzulande „entscheidend voranbringen“ könne, erscheint recht kühn.

Kampf um eigene Reputation

Peter Altmaier steht seit Monaten massiv unter Druck, insbesondere vonseiten der mittelständischen Industrie und deren Interessenvertretern. Sie werfen ihm vor, zu sehr die Belange der Großkonzerne im Blick zu haben. Altmaier ist bemüht, diesen Vorwurf zu entkräften. Er betont bei jeder Gelegenheit, dass ihm die Bedeutung des Mittelstands für die deutsche Volkswirtschaft sehr wohl bewusst sei und dies auch in der überarbeiteten Fassung seiner Nationalen Industriestrategie zum Ausdruck kommen werde. So gesehen war der Fall Zollern/Miba für ihn Angelegenheit, in der es auch um die eigene Reputation ging: Ohne Ministererlaubnis hätte sich Altmaier bei den Familienunternehmern und ihren Verbänden nicht mehr blicken lassen dürfen.