Fußball-EM in Stuttgart Wie man zur EM zum Vermieter wird

Zur Fußball-EM möchten auch etliche Stuttgarter Zimmer oder Wohnung vermieten, um etwas hinzuverdienen, meist auf Plattformen wie Airbnb. Doch es gibt rechtliche Fallstricke. Foto: Imago//Nikolas Kokovlis

Vier Wochen lang ist in Deutschland die EM, mehr als zwei Wochen geht es bei den Spielen in Stuttgart rund. Mancher überlegt sich, etwas mit einer Vermietung hinzuzuverdienen. Was muss man tun? Und was ist legal?

Geld/Arbeit: Daniel Gräfe (dag)

Eigentlich klingt es einfach: Es gibt etliche Online-Plattformen, auf denen sich das eigene Zimmer oder die Wohnung vermieten lässt, die mit Abstand größte ist Airbnb. Immer mehr Menschen werden laut Airbnb zum Hobbyvermieter, meist für einige Wochen im Jahr. Kein Wunder, dass die Zahl der Anbieter zur Fußball-Europameisterschaft besonders stark wächst. In EM-Austragungsstädten wie Stuttgart lässt sich mit etwas Geschick einiges verdienen.

 

Doch die einfache Sache erfordert mehr Aufwand, als wohl viele vermuten, was das Beispiel Stuttgart zeigt. Die gute Nachricht vorneweg: Generell ist es möglich, bis zu zehn Wochen Zimmer oder Wohnung zu vermieten – erst bei längeren Zeiträumen greift in Stuttgart das so genannte Zweckentfremdungsverbot.

Wer vermieten möchte, muss das bei der Gemeinde registrieren lassen, teilt die Stadt Stuttgart mit. „Das kann niederschwellig über das Internet erfolgen.“ Für die Stadt Stuttgart findet sich die Registrierung über diesen Link unter dem Stichwort „Fremdenbeherbergung“.

Dann kommt der eigentliche Fallstrick. In den meisten Fällen müssen die EM-Gastgeber in spe ein Gewerbe anmelden – abhängig davon, ob sie Eigentümer von Zimmer oder Wohnung sind oder zur Miete wohnen. Mietern bleibt die Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung generell nicht erspart. Wohnungsbesitzer können sie umgehen, falls sie auf Monatsbasis mit einem normalen BGB-Mietvertrag mit normaler Kündigungsfrist vermieten, teilt die Stadt weiter mit. Das allerdings dürfte für die EM wohl für kaum einen praktikabel sein.

Der Fallstrick ist die Gewerbeanmeldung

So werden auch Wohnungseigentümer die Vermietung auf Tagesbasis vorziehen – und müssten ebenfalls ein Gewerbe anmelden. Die Stadt Stuttgart führt hier die Gründe auf: „Es ist davon auszugehen, dass die Gewerbemerkmale (selbstständig, nachhaltig, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) erfüllt sind. Eine Vermietung auf Tagessatzbasis für einen Zeitraum von vier Wochen bringt erhebliche Einnahmen.“

Ob sich bisher jeder Vermieter auf Plattformen wie Airbnb registrieren lässt oder gar ein Gewerbe anmeldet, ist wohl zweifelhaft. Die Stadt Stuttgart verzeichnet derzeit nicht mehr Registrierungen als im Vorjahr, heißt es auf Nachfrage. Aus dem Umfeld von Airbnb dagegen heißt es, dass in den EM-Städten die Zahl neuer Hosts auf der Plattform steige.

Bleibt die Frage, ob sich mögliche Verstöße überhaupt kontrollieren lassen. Schon beim Zweckentfremdungsverbot, das die Vermietung über einen Zeitraum von zehn Wochen oder länger in der Regel untersagt, stieß die Stadt bei Kontrollen an ihre Grenzen, wie sie selbst einräumt: „Die dabei aus dem Datenschutzrecht entstehenden Schwierigkeiten bei der Identifizierung der Objekte und der zugehörigen Gastgeber wurden bereits wiederholt thematisiert.“

Notunterkünfte für Fußball-Fans wird Stuttgart jedenfalls nicht zur Verfügung stellen. „Anreisende Fußballfans sind aufgerufen, ihre Übernachtungsmöglichkeit rechtzeitig vor der Anreise zu klären. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart stellt nur für akut obdachlose Menschen, die sich nicht selbst helfen können, eine Notübernachtungsmöglichkeit bereit“, heißt es.

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