Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt. Der Spruch gilt nicht für die Esslinger Fußgängerzonen: Dort dürfen Radlerinnen und Radler im Sattel bleiben. Zum Unmut mancher Fußgänger und Politiker.
Auf dem Gehweg in der Abt-Fulrad-Straße strampelt ein Radfahrer millimeterknapp an einem Fußgänger vorbei. In der Fußgängerzone kurz vor der Inneren Brücke eine ähnliche Situation: Ein Passant schwenkt nach rechts zu den Auslagen eines Geschäftes. Von hinten naht ein Radler. Nur ein Sprung bewahrt den Fußgänger vor einem Zusammenstoß. Ein anderer Radfahrer schert sich nicht um die Passanten in der Bahnhofstraße. Rasant rast er vom Rossmarkt in Richtung Schelztorturm.
Sind das Einzelfälle? Die Esslinger SPD hat anderes gehört. Gespräche mit Bürgern, zuletzt beim SPD-Stadtteilgespräch in der Innenstadt, hätten gezeigt, dass sich viele Fußgänger durch Radfahrer in der Fußgängerzone gefährdet fühlten und deren rücksichtsloses Verhalten beklagten. Die Genossen haben daher Fragen zum Thema „Regeln für Radverkehr in den Fußgängerzonen“ an die Verwaltung geschickt.
Keine Stellungnahme der Stadt
Die Stadt antwortet auf eine Nachfrage unserer Zeitung verhalten. Sie verweist auf den laufenden Verwaltungsvorgang: Dem Antrag und der Beantwortung der Fragen der SPD solle nicht vorgegriffen werden. Daher würden zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle Detailfragen beantwortet: „Wie bei allen anderen Anträgen aus dem Gemeinderat werden die Fragen mit allen fachlich Beteiligten abgestimmt und nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats innerhalb der vorgegebenen Frist beantwortet werden“, erklärt Raphael Clauss, der Leiter der Verkehrsabteilung der Stadt Esslingen.
Von Konflikten mit Radlern in den Fußgängerzonen weiß der Polizeisprecher Martin Raff nichts. Seit April habe er im System keine Vorfälle zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern entdecken können, und seit dem Jahr 2020 seien keine von Radfahrern verursachten Unfälle in den Fußgängerzonen zu finden. Ausgeschlossen seien solche Ereignisse dennoch nicht: Die Polizei erfasse nur Vorkommnisse, die ihr gemeldet würden oder zu denen sie hinzugerufen werde. Zwar berge die Stichwortsuche im System gewisse Unschärfen, aber „wenn es sehr starke Auffälligkeiten in den Fußgängerzonen gegeben hätte, hätten wir das sicher mitbekommen“.
Holger Bach vom ADAC Württemberg verweist auf eine aktuelle Umfrage des Automobilclubs zu störendem Verhalten im Straßenverkehr. Danach würden sich 68 Prozent der Befragten durch Radfahrer gestört fühlen, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Nur ein Viertel spreche von gegenseitiger Rücksichtnahme.
Stimmen von Geschäftsleuten
Geschäftsleute in den Esslinger Fußgängerzonen haben unterschiedliche Ansichten zu dem Thema. „Ja, es besteht nicht nur ein Problem, sondern sogar eine Gefährdung von Besuchern, Passanten, Fußgängern und Kunden durch rücksichtslose und viel zu schnelle Fahrradfahrer. Vor allem sind es E-Bike-Fahrer“, meint der Einzelhändler Klaus Fischer. Er fordert daher ein Fahrverbot für Radfahrer oder eine Beschilderung „Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer“.
Alexander Kögel von City-Initiative lehnt dagegen eine weitere Beschilderung ab: „Bestimmt fährt immer mal wieder ein Radfahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit durch eine Fußgängerzone. Aber ich bin viel in der Innenstadt unterwegs und nehme grundsätzlich wahr, dass das Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer ganz gut klappt.“ Es fehle in der Stadt aber an Fahrradstellplätzen.
Seine Kollegin Tine Bradley sieht das ähnlich: „Im Gespräch mit ein paar Einzelhändlern aus der Küferstraße konnten wir gemeinsam feststellen, dass für uns die Fahrradfahrer sehr von Bedeutung sind und zu starke Einschränkungen für die Kundenfrequenz in der Straße von Nachteil wären.“ Die meisten Radler seien rücksichtsvoll, ein Schiebegebot sei nicht nötig.
Auch die Center-Managerin Verena Fischer vom ES hält ein Fahrverbot für Radler nicht für nötig: „Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn die Besucher das Fahrrad nutzen, um in die Innenstadt zu kommen und sich fortzubewegen.“ Fußgänger und Fahrradfahrer müssten aber aufeinander Rücksicht nehmen: „Wenn an einem Samstagnachmittag die Fußgängerzone voller Fußgänger ist und zu Fuß schon Schwierigkeiten bestehen durchzukommen, dann sollten die Fahrradfahrer auch ohne Verbot einsehen, dass eher geschoben wird.“
Radfahrer in Fußgängerzonen
Vorschriften
Grundsätzlich ist laut ADAC Württemberg in einer Fußgängerzone das Fahrradfahren nur dann erlaubt, wenn das Verkehrsschild „Radfahrer frei“ angebracht ist. Radfahrer müssten jedoch ihre Geschwindigkeit anpassen und im Schritttempo fahren. Es sei außerdem Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen, da sie in einer Fußgängerzone Vorrang haben. Ist das Zusatzschild „Radfahrer frei“ nicht vorhanden, müssen Fahrradfahrer absteigen und ihr Rad schieben.
Fuss e. V.
Von einem „Grundrauschen“ zwischen Radfahrern und Fußgängern spricht Jörg Exner vom Verein Fuss. Beide Gruppen müssten sich Verkehrsflächen teilen, und das führe zu Konflikten. Der Radverkehr gehöre – wo immer möglich – auf die Straße und nicht auf den Gehweg. Schuld an der Problematik ist seiner Ansicht nach die schlechte Infrastruktur für den Radverkehr in Esslingen. In der Kiesstraße vor der Hochschule etwa gebe es Probleme. Der Straßenraum sei viel zu eng. Autofahrer hätten hier gar nicht die Möglichkeit, Radler in einem Abstand von 1,50 Metern zu überholen. Das würde zu Unsicherheit bei den Radlern führen, und sie würden auf die Fußgängerzonen ausweichen. Der Quell- und Zielverkehr sei in den Fußgängerzonen aber meist nicht das Problem, sondern der radelnde Durchgangsverkehr. Diese Gruppe wolle nirgends halten, sondern rasch an ihr Ziel kommen. Auch hier könnten Radwege Abhilfe schaffen.