Der Waffenhersteller Heckler & Koch aus Oberndorf verklagt die Bundesregierung, die seit zwei Jahren die Ausfuhrgenehmigung für Teile des Gewehrs G36 an Saudi-Arabien verweigert. Der SPD-Verteidigungsexperte Arnold rechtfertigt die neue Exportpolitik.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Oberndorf - Der Streit zwischen der Oberndorfer Waffenschmiede Heckler & Koch und der Bundesregierung wird nun auch juristisch mit harten Bandagen geführt. Das Unternehmen hat beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage gegen das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) – eine nachrangige Behörde des Wirtschaftsministeriums – Klage erhoben. Grund: Im Zuge seiner restriktiven Rüstungsexportpolitik untersagt Ressortchef Sigmar Gabriel (SPD) die Ausfuhr wichtiger Teile für das Gewehr G36 nach Saudi-Arabien.

 

Die Saudis fertigen das Sturmgewehr in Lizenz, was im Dezember 2008 von der damaligen schwarz-roten Koalition abgesegnet wurde. Seit zwei Jahren jedoch blieben die Anträge auf Ausfuhrgenehmigung unbeantwortet, teilte das Unternehmen der StZ mit. Nun fürchtet Heckler & Koch Regressforderungen der Vertragspartner. Um nicht vertragsbrüchig zu werden, müsse man „alles tun“, um Klarheit zu bekommen. Die sogenannte Untätigkeitsklage gegen die Bafa wurde bereits am 28. August erhoben, aber jetzt erst bekannt.

Der SPD-Politiker Arnold kontert

Vor dem Hintergrund der jahrelangen Konflikte um das G36 kontert der verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold: „Ich habe den Eindruck, dass die Firma nichts dazulernt – Heckler & Koch scheint keinen großen Wert zu legen auf eine vernünftige Lieferant-Kunden-Beziehung mit dem wichtigen Abnehmer Bundeswehr“, sagte er der StZ. Arnold räumt dem Unternehmen kaum Aussichten ein, einen Export zu erzwingen: „Ich gehe davon aus, dass es vor Gericht relativ wenig Chancen hat, weil es sich um eine politische Entscheidung nach deutschem Recht handelt“, sagt er. „Wie dramatisch sich die Welt verändert hat, dürfte Heckler & Koch nicht entgangen sein.“ Die Politik müsse frühere Fehler korrigieren dürfen.

Die Lizenzvergabe zur Produktion von Handfeuerwaffen in andere Länder sei „ein grober Fehler“ früherer Regierungen gewesen, betont der Verteidigungsexperte. Heutige Regelungen würden dafür sorgen, das die Lizensierung künftig nicht mehr vorkomme. Auf eine früher erteilte Genehmigung bestehe kein dauerhafter Anspruch. Da ließe sich allenfalls über Schadenersatz streiten. Was Heckler & Koch möglicherweise auch vorhat – von einer zweistelligen Millionensumme ist die Rede. Das Unternehmen selbst spricht lediglich von einem „beachtlichen Schaden“, der ihm drohe.