Wer Unfalltote filmt, handelt unanständig – und macht sich hoffentlich bald strafbar, kommentiert Arnold Rieger.

Stuttgart - Es vergeht kein Tag, an dem nicht Polizei oder Rettungsdienste über Schaulustige klagen, die Fotos von Verkehrsunfällen machen. Diese Unsitte hat so überhand genommen, dass der Bundestag vor geraumer Zeit die Sanktionsschraube anzog: Wer Verletzte filmt oder fotografiert, muss seitdem mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen. Wer Rettungskräfte behindert, macht sich ohnehin strafbar. Dass dies die allgemeine Sensationsgier eingedämmt hätte, lässt sich zwar nicht behaupten. Doch ohne saftige Strafandrohung würden die Sitten wohl noch mehr verludern.

 

Leider zeigt sich, dass der rechtliche Schutzzaun für Unfallopfer noch immer nicht hoch genug ist. Was im Netz an Fotos kursiert, verschlägt einem die Sprache. Offenbar tut es Not, auch das Persönlichkeitsrecht von Toten enger zu fassen. Deshalb ist es verständlich, wenn der Gesetzgeber bereits das Fotografieren von Verstorbenen, sofern kein berechtigtes Interesse dafür vorliegt, unter Strafe stellen will. So hat es die große Koalition ja auch vereinbart. Umso merkwürdiger ist es, dass der Gesetzentwurf des Bundesrats seit mehr als einem Jahr in der Schublade für Unerledigtes liegt. Mag sein, dass die Materie rechtstechnisch heikel ist. Doch wenn die Bundesregierung einen besseren Entwurf hat, sollte sie diesen endlich präsentieren.