Die Ku-Klux-Klan-Verbindung von Ordnungshütern schadet dem Ansehen der Sicherheitsbehörden im Land. Der Innenminister forciert Aufklärung und Vorkehrungen, um solche Vorfälle künftig zu verhindern. Bewerber sollen nun schon früh befragt werden.
Stuttgart - Reinhold Gall (SPD) schien es nicht wohl zu sein in seiner Haut. Er musste der sommerbedingt nach Themen dürstenden Presse darlegen, dass zwei Polizeibeamte im Jahr 2002 einem von Schwäbisch Hall aus agierenden Ableger des aus den USA importierten, rassistische Parolen verbreitenden Ku-Klux- Klans angehört hatten, und ihre Vorgesetzten drei Jahre brauchten, bis klar war, wie sie mit diesem Vorgang umgehen sollten. Passiert ist dann gar nicht mehr viel, denn für Disziplinarverfahren war es zu spät. Die Beamten erhielten jeweils eine Rüge. Sie sind nach wie vor im Polizeidienst.
Sowohl für Gall als auch den Landespolizeipräsidenten Wolf Hammann ist aus der Rückschau klar, dass die Aktivitäten der beiden „zu schärferen Disziplinarmaßnahmen hätten führen müssen“. „Nicht zu akzeptieren“, so Gall, sei die Erklärung der Polizisten, sie seien aus Naivität in die rassistische Vereinigung gestolpert. „Ich denke, wir würden heute anders reagieren“, glaubt der Minister.
Die Rügen haben für die Betroffenen keine Konsequenzen
Einer der beiden Betroffenen war schon damals Beamter auf Lebenszeit. Ihn aus dem Polizeidienst zu suspendieren wäre nur möglich gewesen, wenn er eine Straftat begangen hätte. Das war seine Mitgliedschaft beim Ku- Klux-Klan aber nicht. Der andere war seinerzeit noch Proband, man hätte ihn „wegen mangelnder Bewährung“ durchaus entlassen können. Das wurde aber nicht in Betracht gezogen. Die vorgesetzten Stellen sahen jeweils eine Rüge als ausreichend an. Andere mögliche Disziplinarmaßnahmen wären eine Geldbuße oder eine Gehaltskürzung gewesen, im schlimmeren Fall auch eine Rückstufung.
Die Rügen haben für die Betroffenen keine Konsequenzen mehr, denn sie dürfen nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr berücksichtigt werden, etwa bei Personalmaßnahmen oder in dem Fall, dass neue disziplinarische Auffälligkeiten beobachtet würden. Letzteres ist nicht der Fall. Der eine Beamte gilt „als beliebter, unauffälliger und zuverlässiger Kollege mit guten Leistungen“. Zudem war er „in vielen Einsätzen mit ,rechtem Hintergrund‘ eingesetzt. Dabei konnten keine Anhaltspunkte für fehlende Neutralität festgestellt werden“. Gegen den anderen, so geht aus Hammanns Bericht hervor, sei im April ein anonymer Hinweis eingegangen, in dem er als „unerträglicher Rassist“ bezeichnet werde und eine „feindselige Einstellung gegen Homosexuelle und Ausländer sowie Stuttgart-21-Gegner“ behauptet werde. Das habe zu verwaltungsinternen Ermittlungen geführt, „im Ergebnis konnte jedoch kein Fehlverhalten konkretisiert werden“, so der Bericht des Polizeipräsidenten.