Die neue CD-Box von Kollegah und Farid Bang zeigt es: die Verkaufzahlen von Gangsta-Rap-Alben sind ungebrochen hoch. Der Ruf nach dem Strafgesetz geht dennoch oft ins Leere. Warum?

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Rothenburg ob der Tauber - Der Titel der brandneuen CD-Box „Platin war gestern“ spielt auf die Verkaufszahlen an und ist so etwas wie der Stinkefinger an alle Kritiker ihrer Musik – oder besser: der Texte von Farid Bang und Kollegah. Die Wirklichkeit scheint den Künstlern recht zu geben. Die drei CDs samt Fan-T-Shirt und Fotobildband sind gerade erst erschienen und stehen bereits bei Amazon ganz oben im Verkaufsrang. Verbotsdiskussionen beflügeln den Verkauf der ohnehin im Vergleich zu anderen Genres erfolgreicheren Alben des Gangsta-Rap.

 

Und das ist längst keine Ghettomusik mehr. Die Anhänger kommen aus allen Bildungsschichten, sagt Mustafa Oglakcioglu, Strafrechtler von der Universität Nürnberg-Erlangen und Gangsta-Rap-Experte. Anders lasse sich nicht erklären, dass etwa Kollegah auf Instagram sechs Millionen Follower habe. Auch in studentischen Kreisen werden die Alben gehört. Vom Rapper Ice-T, einem der Pioniere des Gangsta-Raps, stammt der Satz: „The sticker on the record makes them sell gold“. Indizierung, so die Aussage, mache das Album zum Kassenschlager.

Echokriterien werden überdacht

Zur Erinnerung: Im April haben die Gangsta-Rapper Kollegah und Farid Bang den Echo, den Preis der deutschen Musikindustrie, mit den von Farid Bang auf dem gemeinsamen Album „Jung, brutal, gutaussehend 3“ verfassten Liedzeilen „Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen“ und „Mache wieder mal ’nen Holocaust, komm an mit dem Molotow“ zum Implodieren gebracht. Der Westdeutsche Rundfunk setzte das Album auf den Index. Der Vorwurf: Antisemitismus. Der Preis liegt nun erst mal auf Eis, seine Vergabekriterien – die Verkaufszahlen – werden überdacht.

Dem ersten Symposium im Kriminalmuseum im betulichen Rothenburg gelegen verlieh der Eklat unerwartete Aktualität: Der geschäftsführende Direktor Markus Hirte hatte unter dem Thema „Rock Rap Recht“ das Thema diskutieren und dabei beleuchten wollen, in welchem rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmen sich Gangsta-Rapper mit ihren Werken bewegen. Darum ging es wohl auch dem Frontmann der Toten Hosen Campino. Er hatte bei der Veranstaltung sein Unbehagen formuliert und gehofft, eine Diskussion „über die Grenzen dessen anzuregen, „was als Provokation noch erträglich ist und was nicht“. Ausdrücklich hatte er darauf hingewiesen, dass er nicht glaube, dass Verbote nützen.

Schwelle der Provokation liegt höher

Dass Farid Bang Holocaust-Vergleiche nutzt, ist kein neues Phänomen. Von 2008 stammt die Textzeile „Atemberaubend wie Gaskammern“, wie der Strafrechtler Christian Rückert zitierte. In der Öffentlichkeit blieb das jedoch ohne Widerhall. Der Skandal geschah erst zehn Jahre später. Vielleicht ja, weil sich das gesellschaftliche Klima inzwischen verändert hat, die Reizschwellen der Provokation gestiegen und das Vertrauen in die Belastbarkeit der Demokratie gleichzeitig mittlerweile deutlich gesunken ist.

Juristisch sind die Grenzen der Provokation im konkreten Fall inzwischen ausgelotet. Mitte Juni hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Ermittlungen gegen Kollegah und Farid Bang wegen Volksverhetzung eingestellt. Die Liedtexte seien zwar voller vulgärer, menschen- und frauenverachtender Gewalt- und Sexfantasie. Aber das falle unter die Kunstfreiheit, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ob die Werke wegen ihrer Inhalte jugendgefährdend sind, muss die Bundesprüfstelle entscheiden.

Die Düsseldorfer Entscheidung folgt anderen. In seinem Stück „Stress ohne Grund“ formulierte auch Bushido im Jahr 2013 Zeilen, die staatsanwaltschaftliche Ermittlungen unter anderem wegen Beleidigung des ehemaligen Berliner Bürgermeisters Klaus Wowereit nach sich zogen. Adressat von Bushidos Zeile war jedoch der Rapper Kay One, mit dem er im Streit lag und dem er drohte, wie Rückert ausführt. Wichtig für die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Beleidigung sei immer die Unterscheidung: Was will jemand sagen und mit welchen künstlerischen Stilmitteln sage er es? Ist die Kernaussage nicht beleidigend, ist vieles strafrechtlich erlaubt. Gangsta-Rap gilt als Kunst mit allen dafür geltenden künstlerischen Freiheiten, auch wenn offenbar nicht alle Konsumenten mit den Regeln dieser Kunstform vertraut sind.

Ihr Kern ist stets das Mittel der bewussten Beleidigung. Kollegah, der Jura studiert, weiß offenbar ganz genau, was erlaubt ist, wenn er bewusst provozierend textet: „Denn Anklagen gegen mich verlaufen stets im Sand wie Uhren von Salvador Dalí.“

Es wird immer mehr sagbar

Oglakcioglu und Rückert sehen in den Texten keine politischen Botschaften. Diese wolle und goutiere das Publikum auch gar nicht. Homophobie tauche zwar in den Texten als immer wiederkehrendes Motiv auf. Als der Rapper Mert Abi sich auf Youtube in einem Interview als dezidiert schwulenfeindlich zeigte, sei ein Shitstorm mit gleichzeitig einbrechenden Verkaufszahlen über ihn hinweggegangen, berichtet Oglakcioglu. Das also ein Beweis, dass die Konsumenten zwischen der Kunstform Rap und der Wirklichkeit trennen?

Ungeachtet der Strafbarkeit sieht Oglakcioglu jedoch die Gefahr, dass sich durch problematische Aussagen, die Reizschwellen in der Gesellschaft verschieben – und immer mehr sagbar werde. Das Sagbare aber ist Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit, die in Gerichtsentscheidung einfließe.

Dass die öffentliche Meinung auch anders urteilen kann, zeigt laut Christian Rückert das Jan Böhmermann’sche Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Erdogan. In diesem Fall war die überwiegende Mehrheit der Meinung, so etwas müsse man über einen Despoten wie Erdogan auch sagen dürfen.