Wie soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/27 umgesetzt werden? Ein Beispiel aus Köngen (Kreis Esslingen), wo sich Eltern für eine ganz bestimmte Lösung aussprechen.

Es ist überall ein Politikum: Vom Schuljahr 2026/27 an gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Land. Um dahin zu kommen, gibt es viele Wege. Letztlich liegt die Umsetzung in der Hand des Schulträgers. In Köngen ist das, wie fast überall, die Kommune selbst. Um auszuloten, was die Elternschaft bewegt, lud die Gemeinde zu einer Informationsveranstaltung ein.