Ganztagsbetreuung im Kreis Esslingen „Ich will nicht, dass die Gemeinde entscheidet, wie lange ich mein Kind in der Schule lasse“

Wie soll die Betreuung an Grundschulen künftig gestaltet werden? Das treibt auch Köngener Eltern um. Foto: /Kerstin Dannath

Wie soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/27 umgesetzt werden? Ein Beispiel aus Köngen (Kreis Esslingen), wo sich Eltern für eine ganz bestimmte Lösung aussprechen.

Es ist überall ein Politikum: Vom Schuljahr 2026/27 an gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Land. Um dahin zu kommen, gibt es viele Wege. Letztlich liegt die Umsetzung in der Hand des Schulträgers. In Köngen ist das, wie fast überall, die Kommune selbst. Um auszuloten, was die Elternschaft bewegt, lud die Gemeinde zu einer Informationsveranstaltung ein.

 

Rund 60 Eltern und Interessierte kamen in die Eintrachthalle. Das überraschende Ergebnis: Zumindest die Anwesenden wollten mehrheitlich, dass alles so bleibt wie es ist. Auch wenn die Betreuung damit weiterhin Geld kostet.

Wie geht es mit der Betreuung von Kindern weiter? Foto: dpa/Patrick Pleul

Ganztagsbetreuung kostet viel Geld

Dabei ist Köngen weiter als manch andere Gemeinde in der Metropolregion Stuttgart. Das findet jedenfalls Köngens Bürgermeister Ronald Scholz. Die Gemeinde sei gut aufgestellt, betonte er. „Mit unserem bestehenden kommunalen Betreuungsangebot ist der Rechtsanspruch bereits erfüllt.“ Denn über die Schulkindbetreuung (SKB) haben Köngener Eltern jetzt schon die Möglichkeit, ihren Nachwuchs bis zu 49 Stunden in der Woche betreuen zu lassen. Das kostet allerdings. Geht ein Kind etwa an drei Tagen pro Woche von 7 bis 17 Uhr in die Schulkindbetreuung, sind derzeit im Monat 234 Euro fällig.

Mit dem neuen Rechtsanspruch könnte die örtliche Mörike-Grundschule aber auch in eine Ganztagsschule (GTS) umgewandelt werden, entweder in verpflichtender Form oder in Wahlform. In der Wahlform haben die Eltern die Möglichkeit, die Ganztagesbetreuung zu wählen – oder eben auch nicht zu wählen. Der Vorteil für die Eltern: Die Betreuung wäre kostenlos. In der Wahlform könnten allerdings nur diejenigen Kinder an den Betreuungsangeboten außerhalb der Unterrichtszeiten teilnehmen, die die Ganztagesbetreuung auch gewählt haben.

Bei der Einführung des Rechtsanspruchs gehe es neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch um mehr Bildungsgerechtigkeit, erklärte Vladimir Bunoza, der Schulleiter der Mörikeschule. Besonders für Kinder mit Migrationshintergrund sei eine Ganztagsbetreuung wertvoll, dabei gehe es auch um die Förderung von sozialen Kompetenzen.

„Die Ganztagsschule ist kostenlos, nur das Mittagessen muss bezahlt werden.“ Allerdings sind Ganztagsschüler schulpflichtig. Sprich: zu den Unterrichts- und Betreuungszeiten besteht Anwesenheitspflicht. Anders bei der Schulkindbetreuung: Sie ist tageweise buchbar und „punktet mit einer hohen Flexibilität“, wie Larissa Hötzl, die stellvertretende Leiterin vom Köngener Amt für Schule, Kultur und Soziales es ausdrückt. „Wer sein Kind einmal früher abholen will: in der SKB ist das möglich, in der GTS nicht.“

Unterm Strich war den meisten der anwesenden Eltern die höhere Flexibilität wichtiger als ein kostenloses Angebot: „Ich will nicht, dass die Gemeinde entscheidet, wie lange ich mein Kind in der Schule lasse. Insofern zahle ich die SKB gerne“, sagte eine Mutter und erhielt für ihre Aussage Applaus. „Sie können noch so bereit sein, mehr Geld zu bezahlen, aber nicht alle Eltern können sich das leisten“, warf der ebenfalls anwesende SPD-Gemeinderat Gerhard Gorzellik ein.

Die endgültige Entscheidung, wie es mit der Betreuung der Köngener Grundschüler weitergeht, liegt nun beim Gemeinderat. Laut Bürgermeister Scholz soll das Thema noch vor der Sommerpause auf die Agenda kommen: „Wir alle, Eltern wie Verwaltung, brauchen Planungssicherheit.“

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