Neue Vorgaben des Landes stellen die Schulen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung vor Probleme. Schulbürgermeisterin Susanne Eisenmann protestiert beim Kultusministerium.

Stuttgart - Das neue Schulgesetz hat bei Grundschulen in Stuttgart und bei der Stadt als Schulträgerin Verwirrung und Verärgerung ausgelöst. Der Grund: die neuen Landesvorgaben haben zur Folge, dass einige Schulen ihre Ganztagspläne verschieben müssen, entgegen dem Bedarf.

 

So würde etwa die Pragschule im Stuttgarter Norden gern zum Schuljahr 2016/17 Ganztagsschule werden – allerdings in der Wahlform. Das heißt, die Eltern der künftigen Erstklässler sollen entscheiden können, ob sie ihr Kind dort im verbindlichen Ganztagszug anmelden oder im Halbtagszug. „Wir haben ein hohes Interesse, diese Wahlform einzurichten“, sagt Rektor Peter Burkhardt – aber nach und nach. Doch nach dem neuen Schulgesetz dürfen solche sogenannten Wahlschulen nur noch komplett starten, also mit allen vier Klassenstufen auf einmal. „Das schaffen wir nicht“, so Burkhardt – auch wegen der räumlichen Voraussetzungen. „Wir müssen unseren Antrag auf Ganztagsschule ruhen lassen.“

Klassengemeinschaften müssten aufgelöst werden

Schulbürgermeisterin Susanne Eisenmann (CDU) geht davon aus, dass weitere Schulen einen Rückzieher machen werden und hat Kultusminister Andreas Stoch (SPD) bereits um Nachbesserung gebeten. „Das Problem wurde uns in dieser Striktheit erst jetzt bekannt“, sagt Eisenmann. Die Vorgaben seien sehr spät konkretisiert worden. „Das hat bei den Schulen massive Verwirrung und Verärgerung ausgelöst.“ So hätten von den sechs Grundschulen, für die die Stadt für das kommende Schuljahr Anträge auf Ganztagsschulen gestellt habe, vier die Wahlform mit sukzessivem Aufbau konzipiert, also darauf gesetzt, dass sie mit dem Ganztag zunächst in Klasse eins beginnen könnten. Die Anträge liegen nun dem Kultusministerium zur Genehmigung vor. „Das stufenweise Hochwachsen hat die Sache praktikabel gemacht“, so Eisenmann. Räumlich, aber auch logistisch. Schließlich sei es ein Unterschied, ob man zunächst für eine oder zwei Klassen von jetzt auf gleich Mittagessen samt Mensa anbieten müsse oder für die ganze Grundschule auf einmal.