Gartenarbeit kann nicht nur Freude und Entspannung bereiten, sondern auch ganz praktische Vorteile haben. Denn viele Ausgaben im Zusammenhang mit dem eigenen Garten können von der Steuer abgesetzt werden und so zu einer erfreulichen Steuerrückzahlung führen.

Katrin Jokic

Welche Gartenarbeiten sind steuerlich absetzbar?

Nicht alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem eigenen Garten können von der Steuer abgesetzt werden. Doch es gibt durchaus einige Posten, die steuerlich relevant sind. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige der wichtigsten vor:

 

Gartenarchitektur und Landschaftsgärtnerei

Wenn Sie einen Landschaftsgärtner beauftragen, um Ihren Garten neu zu gestalten oder zu pflegen, können Sie die Kosten hierfür in Ihrer Steuererklärung angeben. Dazu zählt beispielsweise die Planung von Beeten, die Anlage von Terrassen oder die Umgestaltung von Wegen.

Kosten für einen Gärtner

Falls Sie aufgrund von Zeitmangel oder körperlichen Einschränkungen einen Gärtner beauftragen, um Ihnen bei der Gartenarbeit zu helfen, können Sie auch diese Ausgaben von der Steuer absetzen.

Anschaffungskosten für Gartengeräte

Auch die Anschaffung von Gartengeräten wie Rasenmähern, Heckenscheren oder anderen Werkzeugen kann steuerlich relevant sein. Dabei können die Kosten entweder im Jahr der Anschaffung oder über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.

Sonderfälle: berufliche Nutzung des Gartens

In einigen Fällen kann auch die berufliche Nutzung des Gartens steuerlich relevant sein. So können beispielsweise Kosten für einen Bürocontainer im Garten oder Ausgaben für eine beruflich genutzte Teichanlage abgesetzt werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da die Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung genau dokumentiert werden muss.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine grobe Übersicht über die steuerlich absetzbaren Gartenarbeiten ist. Je nach individueller Situation und Art der Ausgaben können weitere Aspekte relevant sein. Daher empfiehlt es sich, im Zweifelsfall einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

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Kann man die eigene Gartenarbeit steuerlich absetzen?

Ja, auch die eigene Gartenarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Dazu müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein:

Der Garten muss zur Erzielung von Einkünften genutzt werden

Um die eigene Gartenarbeit steuerlich absetzen zu können, muss der Garten zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie den Garten für den Anbau von Obst und Gemüse nutzen und die Ernte verkaufen.

Die Arbeit muss nachweisbar sein

Um die eigene Gartenarbeit von der Steuer absetzen zu können, muss diese nachweisbar sein. Dies kann beispielsweise durch eine genaue Dokumentation der Arbeitszeit und der ausgeführten Tätigkeiten erfolgen. Dabei sollten Sie auch die Anschaffungskosten für Arbeitsmaterialien wie Handschuhe, Schaufeln oder Gießkannen im Blick behalten.

Die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur erzielten Einnahme stehen

Die Kosten für die eigene Gartenarbeit müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Einnahmen stehen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Kosten nicht höher sind als die erzielten Einnahmen.

Die Arbeit darf nicht rein privat motiviert sein

Die eigene Gartenarbeit darf nicht rein privat motiviert sein. Das bedeutet, dass der Garten nicht ausschließlich aus privatem Vergnügen oder aus ästhetischen Gründen gepflegt werden darf, sondern dass eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegen muss.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Absetzbarkeit der eigenen Gartenarbeit von verschiedenen Faktoren abhängig ist und im Einzelfall geprüft werden sollte. Wenn Sie unsicher sind, ob und in welchem Umfang Sie Ihre eigene Gartenarbeit von der Steuer absetzen können, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Wie kann man Gartenarbeit von der Steuer absetzen?

Um Gartenarbeit von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Dabei ist es wichtig, die verschiedenen Kostenarten zu unterscheiden:

Kosten für professionelle Gartenarbeit

Wenn Sie regelmäßig professionelle Hilfe für die Gartenarbeit in Anspruch nehmen, können Sie die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Das gilt zum Beispiel, wenn Ihnen ein Gärtner- oder ein Hausmeisterservice beim Rasenmähen oder Unkraut jäten hilft. Hierbei können bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr.

Auch wenn Sie aufwendigere Tätigkeiten im Garten durchführen lassen, können Sie die Kosten dafür steuerlich absetzen. Wenn Landschaftsbauer oder andere Handwerker beispielsweise einen Teich anlegen, Zäune setzen oder den Garten (um-)gestalten, können Sie auch hier 20 Prozent der Kosten absetzen. Der Höchstbetrag liegt allerdings nur bei 1.200 Euro pro Jahr. Die Kosten können als Handwerkerleistung für den Garten in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme gibt es dabei: Die Regelung gilt nicht, wenn ein Haus neu gebaut wird und in diesem Zuge auch der Garten gestaltet wird. Deswegen ist es empfehlenswert, erst das Haus fertigzustellen und einzuziehen und danach den Garten in Angriff zu nehmen. Dann sind die Kosten nämlich wieder absetzbar.

Wichtig: In der Regel können Sie nur die reine Arbeits- und Fahrtzeit, nicht die Kosten für Materialien wie Erde oder Blumen von der Steuer absetzen. Bitten Sie daher bei der Rechnungsstellung darum, Arbeits- und Materialkosten zu trennen.

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Kosten für Arbeitsmaterialien und -geräte

Die Kosten für Arbeitsmaterialien wie Gartengeräte, Pflanzen oder Dünger können von Unternehmen bzw. Vermietern als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass Sie die Rechnungen und Belege gut aufbewahren, um die Ausgaben später in der Steuererklärung geltend machen zu können. Bei einem Preis von bis zu 952 Euro können die Ausgaben sofort abgeschrieben werden. Bei höheren Kosten verteilt sich die Abschreibung auf einen Zeitraum von neun Jahren.

Kosten für die eigene Gartenarbeit

Wie bereits erwähnt, können auch die Kosten für die eigene Gartenarbeit steuerlich abgesetzt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei sollten Sie genau dokumentieren, welche Kosten angefallen sind und wie hoch diese waren.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Gartenarbeit von verschiedenen Faktoren abhängig ist und im Einzelfall geprüft werden sollte. Wenn Sie unsicher sind, welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Gartenarbeit durchaus steuerlich absetzbar ist, sofern es sich um eine selbstgenutzte Immobilie handelt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, die verschiedenen Kostenarten genau zu unterscheiden und die Belege sorgfältig aufzubewahren. Wenn Sie unsicher sind, welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Durch das Absetzen der Kosten für Gartenarbeit von der Steuer können Sie erhebliche Einsparungen erzielen. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen und sich mit dem Thema näher auseinandersetzen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Ratgeberartikel einen hilfreichen Überblick über die steuerliche Absetzbarkeit von Gartenarbeit geben konnten. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, einen Steuerberater oder das Finanzamt zu kontaktieren.