Gartenfeuer sind ein ständiges Ärgernis für Anwohner. Dabei ist das Verbrennen von Grünschnitt in Stuttgart verboten. Es kann mit einer Geldbuße bis 1500 Euro geahndet werden.

Uhlbach - Sonnenschein und sommerliche Temperaturen – viele Bürger spazierten am Wochenende durch die Weinberge und Streuobstwiesen, grillten im Garten oder saßen auf ihrem Balkon. „Am Nachmittag verbrannte ein Gartenbesitzer unweit des TBU-Platzes Äste und andere Gartenabfälle. Die Rauchschwaden zogen über unser Haus. Wir mussten die Fenster schließen“, berichtete der Anwohner im Gehrenwald. Ähnliche Klagen erreichten immer wieder die Bezirksämter von Wangen, Obertürkheim und Hedelfingen.