Mit der Einführung der Preisbremsen für Gas und Strom will die Bundesregierung auch missbräuchliche Preiserhöhungen unterbinden. Die EnBW sieht sich damit nicht gemeint.
Die Energiebranche wehrt sich gegen pauschale Urteile, wonach ihre aktuellen Preiserhöhungen für Strom und Gas ungerechtfertigt hoch seien. Am Wochenende waren Pläne der Bundesregierung bekannt geworden, dass Energieversorger daran gehindert werden sollen, im Windschatten von Gas- und Strompreisbremse überzogene Preiserhöhungen durchzusetzen. Dazu sollen Preisanhebungen bis Ende 2023 unterbunden werden, die sich nicht durch höhere Beschaffungskosten rechtfertigen lassen.
Die Bundesregierung will von März an – und dann rückwirkend auch für Januar und Februar – mit der Gas- und Strompreisbremse Verbraucher bei den deutlich gestiegenen Energiekosten entlasten. Dazu soll der Gaspreis bei brutto 12 Cent pro Kilowattstunde und der Strompreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Das gilt allerdings nur für 80 Prozent des Verbrauchs gemessen am Vorjahr. Für alles, was dieses Maß überschreitet, müssen Verbraucher den vertraglich geltenden Preis bezahlen, der in vielen Verträgen deutlich über diesen Grenzen liegt. Um Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, sollen den Entwürfen für die Preisbremsen zufolge im gesamten Jahr 2023 Preisanhebungen verboten sein - es sei denn, Versorger weisen nach, „dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist“, etwa wegen „marktbasierter Preis- und Kostenentwicklungen“.
„Wir sehen in diesem Vorstoß eine begleitende Maßnahme, deren [der Preisbremsen, Anm. d. Red.] Wirksamkeit auch abzusichern, und begrüßen diesen“, heißt es von der EnBW gegenüber unserer Redaktion. Zwar habe auch die EnBW seit Beginn der Energiekrise die Preise für Strom, Gas und Wärme anheben müssen. „Dabei waren stets gestiegene Kosten der Treiber der Preisanpassung“, so ein Sprecher. Rechtlich gesehen, schlössen die Kunden mit ihrem Energieanbieter zudem ein sogenanntes „Dauerschuldverhältnis“ ab – und bei diesem dürften ohnehin nur nachweisbar gestiegene Kosten weitergegeben werden (§315 BGB), erläutert er. „Sollte das nun diskutierte Gesetz entsprechend in Kraft treten, werden wir selbstverständlich auch die zusätzlichen rechtlichen Vorgaben umsetzen, die über die bisherige Gesetzeslage hinausgehen.“
„Die pauschale Unterstellung, die Energieversorger würden die Strom- und Gaspreisbremse missbrauchen, ist ein Unding“, kritisierte indes Kerstin Andreae, die Vorsitzende der Geschäftsführung des Energie- und Wasserverbandes BDEW. Die Energieversorger seien es, die angesichts der Folgen des Ukraine-Krieges unter schwierigsten Bedingungen die Energieversorgung gewährleisteten. Gleichzeitig hätten sie selbst mit extremen Preissprüngen an den Energiebörsen zu kämpfen. „Es kann nicht sein, dass Falschmeldungen, wonach Preiserhöhungen grundsätzlich verboten seien, die Runde machen können.“ Die Bundesregierung müsse klar widersprechen und klarstellen, dass Preiserhöhungen, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, weiterhin möglich sind.
„Erst mal gehe ich davon aus, dass alle natürlich sich ans Gesetz halten und in der Notsituation, in der wir uns befinden, nur die wirklich notwendigen Preise an die Verbraucherinnen und die Verbraucher weitergeben“, hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Sonntag gesagt. Falls aber überlegt werden sollte, da „eine Grauzone auszutesten“, sei die vorgesehene Missbrauchsklausel im Gesetz aber sicherlich „ein deutliches Instrument“, dagegen vorzugehen.