In diesem Artikel sehen wir uns die Zusammensetzung des Gaspreises mit und ohne Steuern sowie anderen Abgaben an.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Der Gaspreis in Deutschland wird maßgeblich von den Beschaffungs- und Vertriebskosten bestimmt, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt. Diese machen den Großteil des Endkundenpreises aus. Es gibt allerdings auch einige staatlich veranlasste Bestandteile, die sich auf den Verbraucherpreis auswirken.

 

Gaspreiszusammensetzung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat in seiner aktuellen Gaspreisanalyse aus dem April 2022 die Kostenzusammensetzung der Gaspreise für Endkunden exemplarisch dargestellt. Für ein Einfamilienhaus betrug der Gaspreis im Jahr 2022 bislang durchschnittlich 13,77 Cent / kWh. Dieser setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen.

Tabelle zur Gaspreiszusammensetzung

Beschaffung und Vertrieb

8,78 Cent

63,76 %

Netzentgelt inkl. Messung und Messstellenbetrieb

1,66 Cent

12,06 %

Konzessionsabgabe

0,03 Cent

0,22 %

Gassteuer

0,55 Cent

3,99 %

Umsatzsteuer

2,2 Cent

15,98 %

CO2-Preis

0,55 Cent

3,99 %

Gesamt

13,77 Cent

100 %

Wie man sieht, machen die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb des Gases mehr als 60 % des Preises aus. Steuern und andere staatliche Abgaben tragen in dem obigen Beispiel aber immerhin 24,18 % bei. Der durchschnittliche Gaspreis für ein Einfamilienhaus läge ohne Steuern also bei 10,44 Cent / kWh. In den letzten Jahren betrug der Anteil staatlicher Abgaben laut den Zahlen des BDEW im Schnitt zwischen 25 und 30 % des Gesamtpreises. Was es mit den staatlichen Abgaben und Steuern auf sich hat, lesen Sie unten.

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1. Konzessionsabgabe

Die Gasversorger müssen an die Kommunen Konzessionsabgaben für die Nutzung kommunaler Wege für die Gasbelieferung der Endkunden bezahlen. Die Höhe der Abgabe wird durch die Einwohneranzahl und die Verbrauchsart bestimmt. Es gibt jedoch Höchstpreise, die in der Konzessionsabgabenverordnung festgelegt sind. Laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur betrug die Konzessionsabgabe im Jahr 2020 durchschnittlich 0,08 Cent / kWh. Für Sondervertragskunden (in der Regel Heizgas-Kunden) ist sie auf 0,03 Cent / kWh gedeckelt.

2. Gassteuer

Auf Gas wird außerdem die sogenannte Energiesteuer (Gassteuer) erhoben. Diese soll dazu dienen, einen sparsameren Umgang mit Heizstoffen zu fördern und gleichzeitig zur Erreichung klimapolitischer Ziele beitragen. Im Moment beträgt die Gassteuer etwa 0,55 Cent / kWh.

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3. Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer von 19 % wird auch auf Gas erhoben.

4. CO²-Preis

Auch die CO2-Bepreisung soll ein Anreiz für Verbraucher und Unternehmen sein, auf umweltfreundlichere Alternativen umzusteigen. Die CO2-Abgabe wird pro Tonne berechnet. Im Jahr 2022 liegt sie bei 30 Euro pro Tonne. Bis 2025 soll der Preis aber auf 55 Euro pro Tonne ansteigen, bevor er 2026 durch den Handel mit sogenannten CO2-Zertifikaten abgelöst wird. Ab 2027 sind dann keine Obergrenzen mehr festgelegt, weshalb im Moment nicht gesagt werden kann, wie hoch die CO2-Bepreisung in Zukunft ausfällt. Laut Angaben des BDEW bedeutet der CO2-Preis für Endkunden im Jahr 2022 einen Aufpreis von circa 0,65 ct/kWh pro Tonne.