Die Gaspreisbremse rückt näher. Wir haben mal gerechnet, wie viel man sparen muss, um nicht mehr zu zahlen als im Vorjahr. Oder sogar weniger.

Die Gaspreisbremse ist so konstruiert, dass es sich lohnt, Gas zu sparen. Wir haben gerechnet, um wie viel Prozent man seinen Verbrauch reduzieren muss, um günstiger davonzukommen als im Vorjahr – trotz gestiegener Preise.

 

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Ab März muss der Gasversorger Ihren Abschlag inklusive der Gaspreisbremse berechnen. Zugrunde gelegt wird der im September 2022 vom Versorger prognostizierte Jahresverbrauch. Für 80 Prozent der verbrauchten Kilowattstunden zahlt der Kunde nun dank Gaspreisbremse nur 12 Cent – egal, wie hoch der Preis im Vertrag ist. Für die restlichen 20 Prozent berechnet Ihr Lieferant den vereinbarten Preis. Gemeint ist damit der Brutto-Arbeitspreis inklusive aller Umlagen, Abgaben und Steuern.

Und wo ist der Sparanreiz?

Am Ende des Jahres prüft der Versorger wie üblich, wo Ihr tatsächlicher Verbrauch lag. Haben Sie weniger Gas verheizt als im Vorjahr, gibt es eine Rückzahlung, und zwar zum vertraglichen Preis. Übersteigt Ihr Sparvolumen 20 Prozent, bekommen Sie zusätzlich zum dämpfenden Effekt der Bremse also pro Kilowattstunde noch einmal die Differenz zwischen Ihrem Vertragspreis und 12 Cent geschenkt. Am konkreten Beispiel: Sie haben 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr gespart. Dank der Gaspreisbremse haben Sie dafür zu einem Drittel nur 12 Cent gezahlt – zurück bekommen Sie für das Drittel aber den Vertragspreis.

Geht das am konkreten Beispiel?

Aber natürlich. Unser Beispielhaushalt hat zuletzt 15 000 Kilowattstunden Gas im Jahr verbraucht und dafür brutto unter Einberechnung des jährlichen Grundpreises 8 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Monatlich sind das 1250 Kilowattstunden mal 8 Cent, also 100 Euro monatlicher Abschlag. Nun hat der Versorger den Gaspreis aber auf 22 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Künftig zahlt der Haushalt mit der Gaspreisbremse für 80 Prozent, also 1000 Kilowattstunden, nur 12 Cent. Für die restlichen 250 Kilowattstunden ist der neue Preis zu berappen. Also 1000 Kilowattstunden mal 0,12 Cent, gleich 120 Euro, sowie 250 Kilowattstunden mal 0,22 Cent, gleich 55 Euro. In Summe 175 Euro. Das sind 75 Euro mehr als im Vorjahr, aber 100 Euro weniger als ohne Gaspreisbremse.

Und was passiert konkret, wenn ich spare?

Am Jahresende hat unser Beispielhaushalt 20 Prozent gespart, die er mit dem vertraglich vereinbarten Preis rückvergütet bekommt. Konkret heißt das, er bekommt für 3000 eingesparte Kilowattstunden mal 0,22 Euro insgesamt 660 Euro zurück. Fürs Jahr betrachtet bezahlt der Haushalt also 1440 Euro. Das sind 1200 Euro weniger als es ohne Gaspreisbremse gewesen wären und 440 Euro mehr als im Vorjahr.

Und wenn ich mehr spare? Spart unser Beispielhaushalt sogar 30 Prozent, wird die Sache noch interessanter. Denn dann bekommt er für die eingesparten 4500 Kilowattstunden mal 0,22 Euro insgesamt sogar 990 Euro zurück. In Summe bezahlt der Haushalt dann im nächsten Jahr 1110 Euro für sein Gas und damit 90 Euro weniger als im Vorjahr.

Kann ich meine Rechnung vielleicht sogar halbieren?

Rein rechnerisch ist das natürlich denkbar. Aber Sie müssten in unserem Beispiel auch Ihren Verbrauch fast halbieren, konkret um mehr als 45 Prozent senken. Und dazu ist dann wahrscheinlich doch deutlich mehr nötig, als ein paar dicke Pullover und eine gewisse Bereitschaft zu frieren.

Wenn die Gaspreisbremse erst im März startet, was ist dann mit Januar und Februar?

Die Gaspreisbremse greift tatsächlich erst im März, gilt aber auch schon für Januar und Februar. Im Gesetz sind fünf Wege vorgesehen, wie ein Versorger das im Nachhinein verrechnen kann. Die einfachste: Der März-Abschlag wird um die Entlastungsbeträge für Januar und Februar gekürzt. Wenn der Differenzbetrag aus beiden Monaten den neuen Abschlag übersteigt, darf der Versorger den Rest im April abziehen. In unserem Beispiel beträgt der Abschlag ohne Preisbremse 275 Euro, mit Preisbremse 175 Euro. Für Januar und Februar erhält der Haushalt also insgesamt 200 Euro zurück. Da das mehr ist als der Abschlag mit Preisbremse, müsste der Haushalt entsprechend im März keinen Abschlag zahlen und im April nur 150 Euro.