Gastronomie in Heumaden Pinsa-Wirt hat Ärger mit dem Baurechtsamt

Der Wirt Michele Nardiello und seine Lebensgefährtin Kira Daxhammer hoffen, dass sie ihre Terrasse behalten können. Foto: Caroline Holowiecki

Der Betreiber der kleinen Pinseria in Heumaden hat seine Terrasse überdacht, um auch bei niedrigen Temperaturen Gäste draußen bewirten zu können. Die Stadt sagt allerdings, dass der Anbau wieder wegmuss. Und jetzt?

Michele Nardiello hat noch Ideen: mehr Lichterketten, Deko und Lammfelle zum Sitzen. Aber statt seine sogenannte Winterveranda heimeliger zu gestalten, muss er sie nun vielleicht wieder abreißen. Das Baurechtsamt hat den Betreiber der Heumadener Pinseria zum Schluckspecht aufgefordert, die Konstruktion zu entfernen. Sie sei nicht genehmigt und wohl auch nicht genehmigungsfähig.

 

Das Schreiben hat Michele Nardiello schon im Dezember erhalten. Der 29-jährige Wirt sei aus allen Wolken gefallen. Immerhin habe er sich vorab telefonisch beim Amt erkundigt, dort habe es geheißen, er brauche für seine Pläne keine Genehmigung, sofern sie die Fläche von 30 Quadratmetern nicht überstiegen. Den gedämmten Holzboden, das abnehmbare Wellblechdach, die Heizstrahler, das Holzgerüst mit Folienfenstern habe er mit seinen Mitarbeitern installiert. 10 000 Euro habe er investiert. „Das bedeutet, dass ich Geld in den Müll werfen muss“, sagt der Italiener.

Die Winterveranda ist für ihn existenziell

Das Gastronom betreibt das Restaurant seit 2019. Er sagt, seine Winterveranda sei existenziell wichtig. „Wir haben ein großes Problem mit dem Platz.“ Maximal 35 Personen könnten im Lokal speisen, durch die Überdachung der Sommerterrasse habe er sich auch in der kalten Jahreszeit mehr Zulauf und dadurch mehr Einnahmen versprochen. „Vielen Gästen war es in der Covid-Zeit drinnen auch zu eng“, sagt Michele Nardiellos Lebensgefährtin Kira Daxhammer. Die Veranda sei im Gegensatz zum Lokal barrierefrei, außerdem hätten Eltern den benachbarten Spielplatz besser im Blick. Von der Haus- und Wohngemeinschaft werde das Projekt mehrheitlich mitgetragen.

Dennoch: Ins Rollen gebracht hat das Ganze die Anzeige eines Anwohners, „dies hat aber auf die baurechtliche Bewertung keinen Einfluss“, erklärt die Verwaltungssprecherin Marie Kraft fürs Baurechtsamt. Das moniert im Brief vom Dezember, der Anbau sei „verfahrenspflichtig, es wurde aber keine Baugenehmigung hierfür erteilt oder beantragt“. Zudem seien diverse baurechtliche Verstöße festgestellt worden: Brandschutz- und Lärmauflagen würden nicht eingehalten, die Fläche sei grundsätzlich nicht überbaubar, auch würden nötige Parkplätze für das Mehr an Gästen nicht nachgewiesen. Michele Nardiello wiederum betont, nachgebessert zu haben. Feuerlöscher etwa habe er auf seiner Veranda installiert, auch Umbauten, notfalls über einen Architekten, würde er vornehmen. „Wir sind komplett offen, wir brauchen nur eine Richtung“, sagt Kira Daxhammer. Ihr Partner sagt, er habe um einen persönlichen Termin im Baurechtsamt gebeten – ohne Erfolg.

Der Wirt hat den Petitionsausschuss des Landtags angerufen

Ein bisschen wirkt es, als habe man aneinander vorbeigeredet. Marie Kraft bestätigt nämlich, dass Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter tatsächlich verfahrensfrei sind, errichtet worden sei aber eine Einhausung als Anbau. Und nun? Ein Bauantrag könne auch nachträglich gestellt werden, dann werde geprüft, ob eine Genehmigung erteilt werden können. „Im vorliegenden Fall gibt es verschiedene rechtliche Bedenken, die erst geklärt werden müssen“, sagt sie. Michele Nardiello hat derweil den Petitionsausschuss des Landtags angerufen. Er hofft, dass er so den Rückbau seiner Veranda abwenden kann. Auf die Einnahmen durch die zusätzlichen Sitzplätze könne er kaum verzichten. „Ich muss sonst ein, zwei Leuten kündigen für den Winter, weil es dann ruhiger wird.“

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