Der Bezirksbeirat Mitte berät bei seiner kommenden Sitzung, Anträge von Gastronomen auf die Genehmigung einer Außenwirtschaft. Was steckt mitten im Lockdown dahinter?

S-Mitte - In der Sonne sitzen, Speisen und Getränke zu genießen, die jemand anderes zubereitet hat und serviert, lachende Menschen an Nachbartischen im Blick zu haben: so sehen wohl viele Tagträumereien derzeit aus. Viele Gastronomen denken bei solchen Visionen an nichts anderes als ihre nackte Existenz.

 

Der Bezirksbeirat Mitte berät in der kommenden Sitzung am Montag, 26. April, vier Anträge auf die Genehmigung einer Außenwirtschaft in der Innenstadt. Mitten im Lockdown und angesichts der als „Bundesnotbremse“ angekündigten Verschärfungen der Einschränkungen, erscheint das wie ein verspäteter und angesichts einer taumelnden Gastronomiebranche bitterer Aprilscherz. Es ist allerdings mitnichten ein Scherz.

Gastronomen sollen loslegen können

Über die Genehmigungen würde jetzt beraten, damit die Gastronomen im Fall von Lockerungen gleich loslegen und möglichst viel von der wichtigen Freiluftsaison retten könnten, meint Bezirkschefin Veronika Kienzle.

Zwei der vier Antragsteller wollen aber gar nichts von den Gesuchen gewusst haben. Das Café Königsbau an der Königstraße betont, dass es keinen Antrag auf eine Außengastronomie gestellt hat. Auch Bernd Kreis von der Weinhandlung Kreis ist überrascht, dass nun über eine Außenwirtschaft der Weinhandlung an der Dorotheenstraße beraten werden soll. Denn diese ist seit Mitte April geschlossen. „Wir haben uns in den vergangenen Jahren eine erweiterte Außengastronomie gewünscht. Das hat der Bezirksbeirat immer abgelehnt“, meint Kreis.

Kienzle hat keine Erklärung

Veronika Kienzle hat auch keine Erklärung, warum sich zwei Tagesordnungspunkte der kommenden Bezirksbeiratssitzung mit Anträgen beschäftigen, die die Betroffenen gar nicht gestellt haben wollen. Es gebe zwar Folgeanträge, aber ansonsten gelte, dass jedes Jahr erneut über die Anträge auf eine genehmigte Außenwirtschaft beraten werden muss. Dies sei bei den beiden genannten Gastronomiebetrieben der Fall, ist sich Kienzle sicher.

Die Stadtverwaltung sieht die Lösung des Rätsels bei den Antragsstellern. Die beiden Anträge seien tatsächlich von den Gastronomen gestellt worden, erklärt die Stadt. „Sollten sich beide antragstellenden Gastronomiebetriebe nicht mehr an die Antragsstellung ,erinnern‘, so liegt dies nicht im städtischen, sondern individuellen Einflussbereich“, heißt es in einer Mitteilung.

Möbel werden außen gelagert

Kienzle betont, dass die Stadtverwaltung in diesem Jahr kulant mit den Gastronomen umgeht. Gebühren sollen bei einer Genehmigung einer Außenwirtschaft erst anfallen, wenn diese auch nach Lockerungen der Coronamaßnahmen genutzt werden können. Gastronomen dürften derzeit öffentlichen Raum vor ihren Lokalen nutzen, um die Möbel für die Terrassenwirtschaft zu lagern. „Das ist mit dem Amt für öffentliche Ordnung so abgestimmt“, sagt die Bezirksvorsteherin.

Der Sprecher des Branchenverbands Dehoga in Baden-Württemberg, Daniel Ohl, vermutet, dass viele Gastronomen jetzt alles Nötige mit der Verwaltung regeln wollen, damit sie bei Lockerungen gleich loslegen können mit dem Geschäft. In der Pandemie habe sich gezeigt, dass die Freiluftsaison noch umsatzstärker sei als ohnehin. „Die Menschen sitzen jetzt lieber draußen als drinnen“, erklärt er.

Dehoga plädiert für Kulanz

Ohl sieht bei den Kommunen derzeit tatsächlich viel guten Willen. Der sei angesichts der Tristesse in der Branche auch dringend nötig, findet er. „Es sollte möglich gemacht werden, was möglich ist und das nicht nur mit einem zugedrückten Auge, sondern amtlich“, fordert Ohl.

Denn es gehe nicht nur für die betroffenen Gaststättenbetreiber ums Ganze. „Eine Innenstadt ohne Gastronomie funktioniert nicht. Wir brauchen uns gegenseitig“, sagt der Dehoga-Sprecher.