Wie gründlich überwachen Gastwirte die 3-G-Nachweise der Gäste? Das Land hat Schwerpunktkontrollen angekündigt. Die Tage stehen bereits fest.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Es ist kein Geheimnis, dass die Kontrolle der 3-G-Regeln in Lokalen unterschiedlich streng gehandhabt wird. Manche Wirte lassen gleich an den Eingängen den Impf- beziehungsweise Genesenenstatus der Gäste oder das aktuelle Testergebnis checken. In anderen Lokalen hingegen kommt man komplett ohne Überprüfung durch. Der Gesundheitsminister des Landes, Manne Lucha (Grüne) hat daher nun zwei Schwerpunkttage zur Überwachung angekündigt: Am Donnerstag, 11. November und Freitag, 12. November, soll in der Gastronomie verstärkt kontrolliert werden. Stichprobenartig werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter in Lokale gehen und überprüfen, ob die Regeln korrekt eingehalten werden.

 

Die vierte Welle kommt „mit voller Wucht“

Die Einhaltung der Regeln sei wichtig, da die vierte Welle „mit voller Wucht auf uns zu“ rolle, so der Minister. „Wir können die aktuellen Freiheiten nur aufrechterhalten, wenn wir uns all an die Vorgaben halten. Deshalb wir es jetzt verstärkt flächendeckende und stichprobenartige Kontrollen geben“, teilt Manne Lucha mit. Neben den angekündigten Schwerpunktaktionen haben die Ordnungsämter bislang auch schon unangekündigt kontrolliert.

Den Betreibern von Gaststätten oder Veranstaltungsräumen rät Lucha, zur Kontrolle die CovPassCheck-App herunterzuladen. Mit dieser kostenlosen Handyapplikation kann der Impfnachweis auf dem Mobiltelefon überprüft werden.

Wer weder geimpft noch genesen ist, braucht einen PCR-Test

In der Gastronomie gilt gesetzlich die 3-G-Regel, einzelne Betriebe haben sich für 2 G entschieden. Wer weder geimpft noch von Covid-19 genesen ist, muss einen aktuellen negativen PCR-Test nachweisen, um im Innenraum eines Lokals sitzen zu dürfen. Die Coronaverordnung sieht nicht vor, das sie die Ausweisdokumente einsehen dürfen.

Baden-Württemberg nähert sich der sogenannten Alarmstufe. Aktuell ist die Warnstufe erreicht. Grundlage dafür ist die Hospitalisierungsrate. Aktuell sind von schweren Covid-19-Verläufen, die intensivmedizinisch betreut werden müssen, überwiegend ungeimpfte Personen betroffen.