Seit 27 Jahren bewirten die Sakellarious die Gäste des Ilysia im Freien. Das Baurechtsamt betrachtet den Pavillon nun aber als Schwarzbau und fordert den Abriss. Die Familie hatte keine Genehmigung beantragt.

Vaihingen - Für die Familie wäre das eine Katastrophe, meint Anna Sakellariou. In dritter Generation betreiben die Sakellarious die griechische Gaststätte Ilysia am Wallgraben. Derzeit ist ihr Sohn der Chef. Als sie im vergangenen Sommer den Brief des Baurechtsamts in den Händen hielten mit der Aufforderung, den Pavillon für die Außenbewirtschaftung abzureißen, „waren wir total überrascht. 27 Jahre lang hat niemand etwas gesagt.“ In der warmen Jahreszeit verdienen Gastronomen das meiste Geld, und dafür braucht es einen Außenbereich. „Ohne ihn können wir nicht existieren“, sagt Sakellariou. Doch ist der Pavillon ein Schwarzbau, ein nicht genehmigtes, aber genehmigungspflichtiges Objekt, wie es im Amtsdeutsch heißt. Der Familie sei das nicht bewusst gewesen.

 

Stein des Anstoßes ist ein Zelt, das auf dem Vorplatz steht. Schon als die Familie 1989 die Lokalität übernahm, habe man einen Schlechtwetterschutz aufgestellt. 2008 wurde der alte Pavillon durch einen neuen ersetzt. Der ist zwar immer noch in den Boden geschraubt wie ein einfaches Zelt, verfügt aber über Wände, die sich öffnen lassen, eine Tür, ein Dach, das per Knopfdruck die Sicht auf die Sonne freigibt, und einen schönen Holzboden. Theoretisch ließe sich das bei Bedarf ab- und wieder aufbauen. Praktisch ist das so aufwendig, dass der Pavillon seit Jahren seinen festen Platz auf dem Vorplatz hat.

Der Bebauungsplan stammt aus den 40er-Jahren

Das Baurechtsamt sieht darin einen Verstoß, der auch nach einer Ortsbegehung nicht ausgeräumt werden konnte. Der noch von Hand gezeichnete Bebauungsplan aus den 40er-Jahren sehe auf dem Privatgrundstück eine Freifläche vor. Anderes kommt hinzu: eine Markise, die nicht sein darf; Heizpilze, die gegen den Brandschutz verstoßen; Stühle, die an einer bestimmten Stelle nicht stehen dürften; Gäste, die auch im Winter im Pavillon bewirtet werden, statt nur im Sommer.

Als Mitglied im örtlichen Bund der Selbstständigen wandte sich die Familie an den BDS-Vorsitzenden Matthias Filbinger. „Ich habe gesagt, ohne einen guten Anwalt geht das nicht“, sagt er. Er empfahl ein Büro, das sich im Baurecht recht gut auskennt, immerhin arbeitet es auch für die Bahn beim Thema Stuttgart 21. „Mein Eindruck war, dass der Pavillon noch schnell weg sollte“, sagt Filbinger. Denn schon in wenigen Jahren könnte es sein, dass das Zelt just an jener Stelle ein legales ist.

Tatsächlich arbeitet die Stadt an einem neuen Bebauungsplan für das Gebiet. Zum einen soll das planungsrechtliche Durcheinander beseitigt und uralte Vorgaben auf den neuesten Stand gebracht werden. Von Hand gezeichnete Karten sollen der Vergangenheit angehören. Und zum anderen soll den Eigentümern auch erlaubt werden, größer zu bauen. Damit will die Stadt mehr Wohnraum schaffen, denn an dem mangelt es in Stuttgart ganz besonders. Bis dieser neue Bebauungsplan rechtsgültig ist, dürften aber noch locker drei Jahre vergehen. Und wie dieser im Detail aussehen wird, ist ebenfalls noch nicht klar.

Laut Baurechtsamt kann der Bau nicht genehmigt werden

Neben vermeintlichen Formfehlern, die das Anwaltsbüro der Stadt ankreidet, sei es aber genau dieser Punkt, weshalb der Abbruch nicht angeordnet werden dürfe. Jedenfalls spreche nach Akteneinsicht der derzeitige Entwurf dafür, dass der Pavillon in Überstimmung mit dem künftigen Recht stehen wird.

Auch Kirsten Rickes hat sich beim zuständigen Stadtplanungsamt nach dem derzeitigen Stand erkundigt. „Es gibt aber noch keinen Entwurf, sondern nur eine Zielsetzung. Vielleicht liegt da eine falsche Interpretation vor“, sagt die Leiterin des Baurechtsamts. „Wir haben die Auskunft bekommen, dass auch künftig dort eine Bebauung nicht zulässig sein soll“, sagt Rickes. Wie der Anwalt anderer Ansicht sein könne, wisse sie nicht. Das Vorgehen ihres Amtes erklärt sie so: „Uns liegt der Fall vor, dass die Anlage hätte genehmigt werden müssen.“ Das sei nicht geschehen. „Wir prüfen dann automatisch, ob das Objekt noch nachträglich genehmigt werden kann.“ Das sei aber nicht möglich. Also wurde der Abbruch angeordnet. Zu dieser Entscheidung steht sie nach wie vor.

Wer sie angezeigt hat, wissen die Gastronomen nicht

Der Einspruch der Betreiberfamilie führt nun aber dazu, dass der Fall an das Regierungspräsidium verwiesen wird. Bis die Behörde entscheidet, dürfte so viel Zeit vergehen, dass auch Klarheit in Sachen künftiger Bebauungsplan besteht.

Anna Sakellariou ist deshalb guter Dinge, dass das Ilysia die Gäste auch weiterhin nicht nur im Freien bewirten darf, sondern auch im Pavillon. „Normalerweise sitzen unsere Gäste immer draußen“, sagt sie. Dort habe die Gaststätte fast genauso viele Plätze wie drinnen. Auch viele Feste und Hochzeitsfeiern würden dort veranstaltet. Mit den Nachbarn habe es aber nie Probleme gegeben. Man habe 2008 auch herumgefragt, ob das neue Zelt stören würde. Von dort jedenfalls sei der Hinweis an die Verwaltung nicht gekommen, da ist sich ihr Mann Michael Sakellariou sicher. Vielleicht habe sie ein anderer Gastronom angezeigt. „Aber vielleicht ist es auch besser, dass wir das nicht wissen“, sagt er.