Was die einen dürfen, dürfen die anderen nicht. Verwaltung und Gastwirte streiten um die Gehwegbreite bei der Genehmigung von Straßenwirtschaften. Dabei gilt in der Stadt eigentlich eine Regel.

S-Mitte - Robert Ong hat zwar einen Kampf gewonnen, richtig glücklich wirkt der Sushimeister aber nicht. Bei fünf Neinstimmen sprach sich der Bezirksbeirat dafür aus, dass das japanische Restaurant Keyaki an der Katharinenstraße Stühle und Tische vor dem Lokal aufstellen darf. Ongs Herz scheint nicht gerade an der Außenbewirtschaftung zu hängen. „Geschäftsentscheidend ist das nicht“, sagt er nüchtern, „Wir stellen vielleicht fünf oder sechs Tische auf, viel wird das nicht sein.“

 

Er verspricht sich von der Bestuhlung des Gehwegs vor dem Restaurant dagegen einen indirekten Nutzen: „Leute werden aufmerksam auf unser Restaurant. Das hilft uns schon“, sagt er. Die Unterstützung geht für Ritta Krattenmachers Geschmack zu Lasten der Fußgänger. Die Bezirksbeirätin von SÖS/Linke-Plus stellte in der jüngsten Sitzung des Bezirksbeirats Mitte klar, dass sie einer Genehmigung der Straßenwirtschaft bis 22 Uhr nur zustimmen werde, wenn der Gehweg zwei Meter breit bleibt. „Es gibt in Stuttgart eine Charta für Fußgänger, hinter der alle Politiker stehen. Sie sieht zwei Meter als Regelbreite für Gehwege vor. Daran habe ich mich orientiert“, sagt Krattenmacher.

Heinrich Huth fordert Toleranz

Ihr Kollege Heinrich Huth von der SPD plädierte dafür, die Sache etwas entspannter zu sehen. Er verwies darauf, dass das Gremium in der Vergangenheit Gastronomen auch schon eine Gehwegbreite von 1,50 Meter genehmigt hat. Die Mehrheit der Bezirksbeiräte schlossen sich der von Huth geforderten Toleranz an und gestattete die vom Antraggeber vermerkte Gehwegbreite von 1,60 Meter.

Bei der Genehmigung von Außengastronomien in der Innenstadt wird jüngst besonders um den Platz gerungen, der dann noch Fußgängern auf dem Bürgersteig bleibt. Die Stadt argumentiert, dass dieser eben nicht primär vorgesehen ist als erweiterte Fläche für Restaurants, Kneipen und Cafés. Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) hat sich die Förderung des Fußgängerverkehrs als Alternative zum Auto auf sein Panier geschrieben.

Gastwirte argumentieren hingegen damit, dass sie den öffentlichen Raum beleben. Besonders gern verweisen sie darauf, wie etwa das Concha am Wilhelmsplatz, dass die vorgesehene Marge von zwei Metern Breite immer wieder unterschritten werde. Während einige Gastwirte mit Genehmigung der Stadt Passanten weniger als zwei Meter Raum auf dem Bürgersteig lassen, müssen andere damit rechnen, dass die Verwaltungen ihnen wegen der Gehwegbreite auf die Finger klopft. Der CDU-Bezirksbeirat Christoph Kilian Mayer brachte in der jüngsten Bezirksbeiratssitzung zur Sprache, dass das Zeppelin-Stüble am Arnulf-Klett-Platz seiner Wahrnehmung nach zu wenig Gehweg freilasse. Bezirkschefin Veronika Kienzle sicherte zu, dass die Verwaltung dies überprüfen werde.

Sushimeister Robert Ong vom Restaurant Keyaki kann derweil gelassen in die Sommersaison blicken. Er darf, was andere Gastwirte in Stuttgart vergeblich wünschen – ausnahmsweise.

Verwaltung überprüft Lokale