Stuttgart - Ulrike Fritz’ medizinisches Angebot ist breit gefächert. Es geht von der Empfehlung homöopathischer Arnikakügelchen zur besseren Wundheilung bis zu Vorsorgeuntersuchungen mittels Ultraschall. Wenn es ganz schlimm kommt, nimmt die Frauenärztin ihre Patientinnen zum Trost auch mal für einen Moment in den Arm. Bis vor ein paar Monaten beantwortete sie auch ganz selbstverständlich Fragen zu einem möglichen Schwangerschaftsabbruch.
Sie bietet ihn selber nicht an, doch sie erklärt, was auf Frauen zukommt, wie viel Zeit sie noch bis zu einer endgültigen Entscheidung haben, und welche Praxis oder Klinik den Eingriff anbietet. Dafür hatte Ulrike Fritz immer die entsprechenden Visitenkarten oder Flyer parat, die sie weitergegeben hat. Ulrike Fritz trägt in der Wirklichkeit einen anderen Namen. Würde dieser hier stehen, so befürchtet die Gynäkologin, müsste sie mit einer Anzeige eines der beiden Männer rechnen, die bundesweit systematisch Frauenärztinnen anzeigen, die auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informieren oder ihn anbieten.
Die beiden Männer – einer ein Mathematikstudent, der andere ein in die Jahre gekommener, selbst ernannter Lebensschützer – sind der Überzeugung, dass die Ärztinnen mit dem bloßen Hinweis auf ihrer Internetseite gegen das Werbeverbot des Paragrafen 219a verstoßen. Ihr Vorgehen verunsichert Ulrike Fritz. Auch das Verbreiten von Schriften zu Schwangerschaftsabbrüchen listet der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches als strafbar auf.
Das Werbeverbot bleibt bestehen
Ulrike Fritz fordert Rechtssicherheit. Denn auch nach dem Kompromiss, den die große Koalition in der Woche vor Weihnachten ausgehandelt hat, kann sie die nicht erkennen. Der Kompromiss sieht vor, dass die Listen mit den Adressen von Praxen und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, nur von Beratungsstellen an Frauen gegeben werden dürfen. Die Politik ist unentschieden, was Werbung und was Information ist. Noch im Januar soll ein Gesetzestext vorliegen. Abgeschafft, wie sich viele Frauen erhofft haben, wird das Werbeverbot jedoch nicht.
Der Plan der selbst ernannten Lebensschützer scheint damit aufzugehen. Denn im Reden über den Paragrafen 219a wird auch wieder über den Paragrafen 218 und das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche überhaupt diskutiert. Für Maria Wersig, die Vorsitzende des Juristinnenbundes und Professorin an der Fachhochschule Dortmund im Bereich Recht in der sozialen Arbeit, ist das ein bewusstes Zündeln, das zu einer enormen Verunsicherung bei den Ärztinnen und Ärzten geführt habe.
Vier Frauen pro Monat wollen einen Abbruch
Dabei ist Ulrike Fritz Frauenärztin aus tiefster innerer Überzeugung. Lange Jahre hat die 59-Jährige als Oberärztin in einer Klinik gearbeitet. Jetzt führt sie eine Ein-Frau-Praxis in der Region Stuttgart. Eine typische Speckgürtelpraxis, wie sie sagt. Viele Patientinnen kennt sie seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten. Sie besucht weiter hochspezialisierte Fortbildungen und lebt zugleich das Leben einer niedergelassenen Ärztin, die ihre Patientinnen so geduldig wie der Landarzt im Fernsehen begleitet. Sie nimmt sich viel Zeit für die Frauen, daraus wiederum resultiert ein starkes Vertrauensverhältnis.
Die Flyer und Visitenkarten ihrer Kollegen hat Ulrike Fritz nun aber weit weggepackt. Sie nennt den Frauen, die danach fragen, zwar noch Adressen und Namen, aber sie müssen sich diese nun eigenhändig notieren. Fritz empfindet das selbst als äußerst schizophrenes Vorgehen.
„Ich will, dass Frauen Bescheid wissen“, sagt sie. So wie sie selbst Bescheid wissen wollte – gegen den Wunsch ihrer Eltern, die ihre Tochter nicht auf dem Gymnasium und schon gar nicht in einer Medizinvorlesung sahen. Ein stehender Spruch ihrer Mutter war: „Du wirst schneller schwanger, als du ein Kleid kaufen kannst.“ Ulrike Fritz hat sich ihr Wissen erkämpft. Das erklärt, warum sie gerade Frauen zur Seite steht, die dem System hilflos gegenüberstehen.
Immer weniger Abtreibungspraxen
Es ist der Mittwoch vor Weihnachten, als sie endlich Zeit für ein Gespräch hat. An diesem Tag gehen in vielen deutschen Städten Frauen auf die Straße, um sich dem Protest gegen den Paragrafen 219a anzuschließen. Ulrike Fritz hält auf ihre Weise dagegen. Es ist viel los in ihrer Praxis in den letzten Tagen vor Weihnachten. Fünf Frauen hat sie in den zurückliegenden Tagen einen Mutterpass ausgestellt und sich mit ihnen gefreut. Im Schnitt kommen auf ein Quartal 120 Schwangerschaften, etwa vier Frauen pro Monat wollen abbrechen.
Oft wollen sie erst gar keinen Mutterpass, wollen nur wissen, wo und wie sie ihre Schwangerschaft so schnell wie möglich beenden lassen können. Zu ihren Patientinnen gehören Akademikerinnen, Frauen, die die deutsche Sprache nur bruchstückhaft beherrschen – und seit Neustem auch geflüchtete Frauen. Verunsichert sind fast alle. Ulrike Fritz sieht es als ihre Aufgabe, ihren Patientinnen beizustehen. Sie erklärt, was bei einem Abbruch geschieht.
Den Frauen, die sich nicht schon selbst im Internet kundig gemacht haben, nennt sie auch die Adressen der Kollegen in der Region, die einen Schwangerschaftsabbruch anbieten. Nicht nur in der Region nimmt ihre Zahl ab, seit der Stuttgarter Arzt Friedrich Zapf nach München abgewandert ist, weil er in Stuttgart nach der Kündigung keine neuen Praxisräume gefunden hat. Auch bundesweit bestätigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes diese Entwicklung. Aktuell sind es 1170 Kliniken oder Praxen bundesweit. Im Jahr 2003 waren es einmal 2050. Die Zahl der Abtreibungen dagegen liegt konstant bei 59 je 10 000 Frauen.
„Wo, wenn nicht in einer Frauenarztpraxis, ist der Ort für Gespräche darüber?“, fragt Ulrike Fritz. Der Kompromiss, wie ihn die Koalitionspartner kurz vor Weihnachten vereinbart haben, verbietet ihr nach ihrer Interpretation das Sprechen. Sie muss nun zu Beratungsstellen wie Pro Familia oder an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweisen.
Prozess gegen weitere Ärztin ausgesetzt
Dass sie womöglich tut, was sie nicht darf, ist Ulrike Fritz erst bewusst geworden, als sie vom Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel hörte. Am 12. Oktober 2018 hat das Oberlandesgericht Darmstadt Hänel in zweiter Instanz zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Nach etwas Hadern habe sie „die Rolle angenommen, das Gesicht dieser Problematik zu sein“, sagt Hänel. Seitdem twittert sie unter dem Hashtag #§219, gibt Interviews oder sitzt auf Podien. Hänel informiert auf ihrer Homepage darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Zwischen Schwangerschaftstest, Pflichtberatung und Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkassen bleibt oft wenig Zeit, einen Termin in einer Abtreibungspraxis zu bekommen. Frauen haben einen Anspruch auf Information, sagt Hänel. Auf den prangerartigen Seiten der Lebensschützer sollen sie die nicht suchen müssen, sagt die Ärztin, die ihr Prozess zur Aktivistin hat werden lassen. Sogar der Richter zollte ihr bei der Urteilsverkündung Sympathie und machte deutlich, dass er Hänel verurteilen müsse. Sein Kommentar: „Sie sollten sich das Urteil wie einen Orden anheften.“ Die für den 28. Januar angesetzte Verhandlung gegen die Kasseler Ärztin Nora Szász hat der zuständige Richter erst einmal vertagt. Er will den Gesetzentwurf abwarten.
Dessen ungeachtet gehen die bundesweiten Frauenproteste am 26. Januar für die Abschaffung des Paragrafen 219a weiter. Ulrike Fritz protestiert auf ihre Art und macht im Stillen weiter, weil sie wütend ist, wie das Gesetz ihre Arbeit kriminalisiert.