Seit der Einschulungsstichtag auf den 30. Juni vorverlegt worden ist, haben Kitaeltern die Qual der Wahl: Soll das Kind ohne Schulpflichtigkeit eingeschult werden? Um eine Begutachtung durch das Gesundheitsamt müssen sich Eltern selbst bemühen.

Seit dem Schuljahr 2020/21 sind landesweit Tausende Kinder erst ein Jahr später schulpflichtig geworden, weil das Land Baden-Württemberg den Einschulungsstichtag vorverlegt hat. Schulpflichtig werden nurmehr die Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden sind. Kinder, die erst bis zum 30. September sechs werden, sind sogenannte Kann-Kinder: Sie können in die Schule, müssen aber nicht.