Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Parkgebühren in Freiburg hat keinen Einfluss auf die Gebühren für das Anwohnerparken in Esslingen.

Der Sprung war groß: Im vergangenen Jahr sind die Gebühren für das Anwohnerparken in Esslingen von 30 Euro auf 150 Euro im Jahr gestiegen. Doch wer gehofft hatte, mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Freiburger Gebührenregelung beim Anwohnerparken könnten die Esslinger Tarife wieder sinken, hat sich getäuscht. Laut der Stadtverwaltung sind die Gebühren weiterhin gültig.

 

Bundesverwaltungsgericht kippt erhöhte Gebühren in Freiburg

Vergangene Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die vor eineinhalb Jahren in Freiburg drastisch erhöhten Gebühren für das Anwohnerparken gekippt. Allerdings hatten die Richter nicht die Höhe der Tarife an sich beanstandet, sondern die Kriterien der Berechnung sowie die formale Rechtsgrundlage. So erklärten sie die in Freiburg geltenden Ermäßigungen aus sozialen Gründen sowie die Gebührensprünge für unterschiedlich große Fahrzeuge für unzulässig. Zudem hätte die Stadt eine Rechtsverordnung statt einer Satzung erlassen müssen, so das Gericht.

Gebührensatzung in Esslingen bleibt gültig

In Esslingen bleibt die aktuelle Gebührensatzung für das Anwohnerparken nach Angaben aus dem Rathaus dennoch weiterhin gültig. „Zur Bezifferung des Werts der Parkflächen ziehen wir als Vergleichswert die Kosten zur Herstellung und Unterhaltung der Parkflächen heran. Soziale Faktoren oder die Größe von Fahrzeugen spielen dabei keine Rolle“, sagt Raphael Clauss, der Leiter der städtischen Verkehrsabteilung. Dieses Vorgehen erweise sich nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin als zulässig. Man wolle nun die Urteilsbegründung abwarten, um die Frage zu klären, ob auch in Esslingen eine Rechtsverordnung statt der aktuell geltenden Satzung notwendig ist. Gegebenenfalls werde man entsprechend reagieren.