Kurse bei Volkshochschulen könnten bald teurer werden, denn die Bundesregierung will die Regeln für Steuern von Weiterbildungsangeboten ändern. Das gefällt Susanne Eisenmann nicht – und damit ist sie nicht allein.

Stuttgart - Gegen die Steuerpläne der Bundesregierung für Weiterbildungsangebote formiert sich Widerstand in den Ländern. Baden-Württemberg wendet sich mit einer Bundesratsinitiative gegen die geplante Umsatzsteuerpflicht etwa für VHS-Kursangebote, wie das Kultusministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

 

Gemeinsam mit Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland wolle man am Freitag einen entsprechenden Antrag in das Ländergremium einbringen. Demnach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Neuregelung zur Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich der Erwachsenenbildung und allgemeinen Weiterbildung noch einmal zu überprüfen. Das Kultusministerium geht von einer Mehrheit für dem Antrag aus. Weitere Länder hätten bereits ihre Unterstützung signalisiert.

Kurse könnten ein Fünftel teurer werden

Volkshochschulen, Musikschulen und viele weitere Träger der Weiterbildung leisten einen unabdingbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Private Weiterbildung dürfe nicht teurer werden und müsse für möglichst viele Menschen offen bleiben. „Ich freue mich, dass die anderen Bundesländer das auch so sehen und sich unserer Initiative zur Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen eines gemeinsamen Antrags angeschlossen haben.“

Bildungsangebote für Erwachsene, die nichts mit dem Beruf zu tun haben, drohen nach Plänen der Bundesregierung umsatzsteuerpflichtig zu werden - und damit teurer. Nach dem Entwurf soll nur noch direkt beruflich verwendbare Weiterbildung von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Allein bei den 169 Volkshochschulen (VHS) im Südwesten müssten dann nach Schätzung des VHS-Verbands mehr als zwei Millionen Menschen 19 Prozent mehr für die Kurse bezahlen.

Das Vorhaben der Koalition von Union und SPD ist im „Gesetzesentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ versteckt. Es wird mit der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben begründet.