Meist sind es enge Freunde, die Unfallkreuze aufstellen – zur Erinnerung an Menschen, die im Straßenverkehr ums Leben gekommen sind. Doch für die kleinen Gedenkstätten am Fahrbahnrand gelten Regeln.

Es sind kleine Symbole. Doch sie spenden, unabhängig von den kirchlichen Gedenktagen wie dem katholischen Allerseelen in dieser Woche und dem evangelischen Totensonntag am 20. November, das ganze Jahr über Trost: Unfallkreuze am Straßenrand erinnern an Angehörige oder Freunde, die im Straßenverkehr ums Leben gekommen sind. Ihre Aufstellung ist nach Angaben von Andrea Wangner, der Sprecherin des Landratsamts Esslingen, genehmigungspflichtig. Doch die Behörden sind offenbar meist großzügig – schließlich sind die Kreuze auch ständige Mahnung zu umsichtigem Verhalten im Straßenverkehr.

 

Es sind nicht immer Familienmitglieder, die sich um die Gedenksymbole kümmern. In den meisten Fällen, so teilt das Bundesverkehrsministerium mit, seien es enge Freunde, die ein Unfallkreuz für Verkehrstote aufstellen: Sie haben weniger Einfluss auf die Gestaltung des Grabs auf dem Friedhof – das ist eher Sache der Angehörigen.

Im Landkreis Esslingen kamen nach Angaben des zuständigen Reutlinger Polizeipräsidiums 2021 sieben Menschen im Straßenverkehr ums Leben. 2020 waren es neun Verkehrstote gewesen. In ganz Deutschland starben laut dem Statistischen Bundesamt im Vorjahr 2562 Menschen auf den Straßen. Das sind zwar 157 Verstorbene weniger als 2020 und die Zahl sei die niedrigste seit Beginn der statistischen Auswertung vor 60 Jahren. Doch hinter den nüchternen Zahlen stecken menschliche Tragödien.

Trauerarbeit wird auch mit Hilfe von Unfallkreuzen geleistet. Die Aufstellung dieser Gedenksymbole gilt nach Angaben von Andrea Wangner formal als Sondernutzung: „In der Praxis wird das aber sehr niederschwellig gehandhabt.“ Interessenten müssten sich beim Straßenbauamt im Landratsamt melden und würden dann in der Regel die Erlaubnis bekommen. Bei der Aufstellung gelten aber ein paar wenige Regeln. Kreuze oder andere Gedenksymbole dürfen nicht zu massiv und nicht allzu groß sein, so die Sprecherin. Denn durch die Gedenkstätten dürften der Verkehr nicht behindert und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder abgelenkt werden. Auch dürfen keine Verkehrsschilder verdeckt oder die Sicht beeinträchtigt werden. Den Verkehrsteilnehmern sollen die Unfallkreuze als Mahnung zur Achtsamkeit und Rücksichtnahme dienen.