Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Innenministerium bei Gefährdungslagen künftig Flugverbote verhängen können. Der Bundestag gibt Grünes Licht. Auch Kontrollen an Flughäfen sollen verschärft werden.

Berlin - Bei einer terroristischen Bedrohung oder anderen Gefährdungslagen darf das Innenministerium künftig Flugverbote verhängen. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Wenn auch der Bundesrat der Novelle zustimmt, kann das Ministerium in Zukunft je nach Bedarf ein Flugverbot für einzelne Maschinen oder bestimmte Gruppen von Flugzeugen aussprechen.

 

„Durch dieses Gesetz wird das Sicherheitsniveau in diesem für alle Bürger und auch die Wirtschaft wichtigen Bereich weiter verbessert“, teilte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitagmorgen mit. Er gehe davon aus, dass auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 16. Dezember dem vorliegenden Text zustimmen könne. „Angesichts der aktuellen Bedrohungslage, insbesondere auch für den Luftverkehr als potenziellem Ziel für terroristische Angriffe, halte ich eine zügige Umsetzung der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen für dringend erforderlich.“

Der Änderung zufolge müssen die Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen der Airports noch strenger als bisher überprüft werden, um Terroranschläge an Flughäfen zu verhindern. Verschärft werden außerdem die Vorschriften für Kontrollmechanismen an den Airports und bei der Luftfracht. Durch dieses Maßnahmenpaket sollen EU-Vorgaben umgesetzt und die Sicherheit im Luftverkehr erhöht werden.