Das Veterinäramt hat in einem Schafbestand Erreger der Blauzungenkrankheit (Serotyp 3) festgestellt. Ein großräuimiges Sperr- und Beobachtungsgebiet wird eingerichtet. Was nun für Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer zu beachten ist.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Schlechte Nachrichten für die Halter von Wiederkäuern: Das Landratsamt hat am Donnerstag in einem Schafbestand in Weissach im Tal die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 festgestellt. Der Betrieb steht nun unter behördlicher Beobachtung. Quarantäne- und veterinärmedizinische Maßnahmen werden im betroffenen Schafbestand ergriffen.

 

„Darüber hinausgehende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sind derzeit nicht notwendig“, wird der Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) zitiert. „Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich.“ Gleichwohl verliere das Land Baden-Württemberg den Status ‚BTV-frei‘ und wird für mindestens zwei Jahre zum Restriktionsgebiet mit Sperrbezirken und Beobachtungszonen für Rinder, Schafe und Ziegen sowie gehaltene Wildwiederkäuer. Die Abkürzung BTV steht für das englische „Bluetongue-Virus“.

Hauk appelliert an viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe im Land, das Angebot zu nutzen und Rinder, Schafe und Ziegen gegen alle Blauzungenvirusvarianten zu impfen. „Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die Schutzimpfung“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Das Land wird zum BTV-Restriktionsgebiet

Um den Ausbruchsbetrieb muss ein Restriktionsgebiet mit einem Mindestradius von 150 Kilometern eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass Baden-Württemberg komplett zum BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt wird. Die Schutzzone ist mindestens zwei Jahre über den letzten Ausbruch hinaus aufrechtzuerhalten. Innerhalb dieses Zeitraums muss anhand von Monitoring-Untersuchungen nachgewiesen werden, dass kein BTV-Virus zirkuliert. Erst danach kann das Land wieder den Antrag auf BTV-Freiheit bei der EU stellen.

Für die Tierhalter gilt: Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und Wildwiederkäuern innerhalb von Baden-Württemberg und in andere nicht-BTV-freie Gebiete ist ohne Impfung oder Laboruntersuchung möglich, sofern die Tiere keine Symptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist.

Flächendeckende Impfungen werden empfohlen

Ungeachtet des BTV-Statusverlustes sind laut Ministerium auch künftig möglichst flächendeckende Impfungen gegen den Serotyp 3 unerlässlich, um einen vorbeugenden Schutz aufzubauen und die Zahl der Ausbrüche auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei Impfungen gegen den Serotyp 3 beträgt die Unterstützung von Land und Tierseuchenkasse beim Rind 2 Euro, beim Schaf 1,90 Euro sowie bei Ziegen 0,90 Euro. Aufgrund des Eintragsrisikos aus Frankreich bleibt die Einteilung in Impfzonen gegen BTV-4 sowie BTV-8 bestehen. Die Unterstützung beträgt in der Impfzone 3 beim Rind 1 Euro; 2 Euro in der Impfzone 2 und 3,50 Euro in der Impfzone 1. Beim Schaf beträgt die Unterstützung in der Impfzone 3 insgesamt 0,65 Euro, 1,30 Euro in der Impfzone 2 und 1,90 Euro in der Impfzone 1. Bei Ziegen bleibt die Unterstützung in der Impfzone 3 bei 0,40 Euro, in der Impfzone 2 bei 0,80 Euro und in der Impfzone 3 bei 1,40 Euro.

Eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus-und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Auch kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge und Totgeburten kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Das Virus BTV-8 zirkuliert weiterhin in den Wiederkäuer-Populationen in angrenzenden Regionen, auch das Virus BTV-4 wird nach wie vor in Europa nachgewiesen. Baden-Württemberg war seit Ende Mai 2019 BT-Virus-frei.

Das Virus BTV-3 sei im Herbst 2023 aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingetragen worden und habe sich Ende Juli nach Rheinland-Pfalz und Hessen ausgebreitet. Experten befürchten laut Ministerium ein vergleichbares Seuchengeschehen wie 2006.