In der Justizvollzugsanstalt Bruchsal ist ein Häftling gestorben. Er hatte sich lange Zeit geweigert, die Anstaltsnahrung zu sich zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob Vollzugsbeamte ihre Aufsichtspflichten vernachlässigt haben könnten.

Bruchsal - Die Justiz im Land kommt derzeit nicht zur Ruhe. Vergangene Woche hatte eine Massenschlägerei im Jugendgefängnis in Adelsheim für Aufsehen gesorgt. Jetzt müssen Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bruchsal für den Tod eines Gefangenen mitverantwortlich sind.

 

Am 9. August, so teilt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit, sei ein 33-jähriger Mann aus Burkina Faso „morgens beim Aufschluss leblos in seinem Haftraum aufgefunden worden“. Der Gefangene hatte sich seit einiger Zeit geweigert, die Anstaltskost zu sich zu nehmen. Die Strafverfolger prüfen nun, ob er in der Folge an lebensgefährlichem Untergewicht gelitten hat und ob seitens der JVA hätte eingegriffen werden müssen.

Obduktion bringt keine Klarheit

Die Obduktion der Leiche durch die Rechtsmedizin in Heidelberg habe keine klare Todesursache ergeben. Das Untergewicht sei als Ursache nicht auszuschließen. Es müssten aber noch weitere rechtsmedizinische Untersuchungen abgewartet werden, so die Staatsanwaltschaft.Um „eine auch nur von dem Verdacht einer Parteilichkeit freie Untersuchung“ des Vorfalls sicherzustellen, hat das Justizministerium den Leiter der Vollzugsanstalt am Montag vorläufig von seinen Aufgaben entbunden. Die Anstalt werde kommissarisch „durch einen erfahrenen Leiter einer anderen Justizvollzugsanstalt“ geführt. Der Betrieb sei gewährleistet.

War die Zellenkontrolle ausreichend?

Dass das Zu-Tode-Kommen des Gefangenen durch Verstöße gegen Vollzugsvorschriften mitverursacht worden sein könnte, legt eine anonyme Anzeige nahe. Sie war an die Polizei in Karlsruhe gerichtet und gelangte über die Staatsanwaltschaft zum Justizministerium nach Stuttgart.

Bei einer „umgehenden Vor-Ort-Information“ hätten sich tatsächlich „eine Reihe von Fragestellungen“ ergeben, „die ein unmittelbares Handeln seitens des Ministeriums notwendig machten“. Eine der Fragen ist zum Beispiel, ob es bei dem Gefangenen eine ausreichende Zellenkontrolle gegeben hat. In dem Zusammenhang würden auch disziplinarische Schritte gegen Bedienstete der JVA geprüft.Der zu Tode gekommene Mann befand sich aus Sicherheitsgründen seit dem 13. August vergangenen Jahres im Bruchsaler Gefängnis. Wegen seiner „aggressiven Gefährlichkeit“ saß er in Einzelhaft. Zuvor hatte er bereits in Vollzugsanstalten in Offenburg und Freiburg eingesessen. Er war vom Landgericht Offenburg wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden und war seit April 2011 in Haft.

Zu dieser Haftstrafe war eine weitere gekommen, weil der Mann 2012 in der Haftanstalt in Offenburg tätlich geworden war. Er hatte laut Auskunft des Justizministeriums einen Bediensteten so schwer verletzt, dass dieser bis heute nicht dienstfähig sei. Dafür hatte der Mann weitere 18 Monate Haftstrafe auferlegt bekommen.