Expertinnen und Experten des Deutschen Wetterdienstes rufen die zweithöchste Warnstufe für den Kreis Esslingen aus. Sie gilt ab Sonntag.

Ab Sonntag, 29. Juni, gilt im Kreis Esslingen die Waldbrandgefahrenstufe 4 des Deutschen Wetterdienstes – die zweithöchste Stufe, die es gibt. Daher wird dazu aufgerufen, im Wald besonders vorsichtig zu sein und die geltenden Hinweise und Regelungen unbedingt zu beachten.

 

Zur Vermeidung von Waldbränden gelten in den Wäldern die folgenden Regeln: Es herrscht bis 31. Oktober das gesetzlich vorgegebene Rauchverbot. Zigaretten dürfen auf keinen Fall in die Landschaft geworfen werden. Offenes Feuer ist im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Waldrand gesetzlich verboten.

Regeln zur Brandvermeidung in Esslingen

Auf Grillwiesen – etwa an der Esslinger Römerstraße – dürfen ausschließlich die vorhandenen Grillstellen benutzt und mitgebrachte Grillgeräte nur innerhalb des zugelassen Bereiches aufgestellt werden. Heiße Asche darf nur in den vorgesehenen Aschebehältern entsorgt werden.

Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden. Vom heißen Auspuff geht Brandgefahr aus, wenn sich vertrocknetes Pflanzenmaterial oder Laub darunter befindet. Zufahrts- und Rettungswege müssen ständig für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Es ist verboten, den Bereich vor den Waldschranken zuzuparken.

Immer wieder muss die Feuerwehr auf schwierigem Gelände Waldbrände löschen. Foto: SDMG (Archiv)

Verhalten im Brandfall

Wer einen Waldbrand bemerkt, wählt umgehend die Notrufnummer 112 und informiert die Leitstelle. Besucherinnen und Besucher des Walds sollten sich nicht durch eigene Löschversuche in Gefahr bringen. Hilfreich für die Leitstelle sind folgende Angaben: genaue Ortsbestimmung durch markante Geländepunkte oder per Standortfunktion des Smartphones; die Auskunft, ob Bodenvegetation oder Baumkronen bereits in Flammen stehen und ob Personen, Gebäude oder andere Einrichtungen in Gefahr sind. Anruferinnen und Anrufer sollten der Leitstelle den eigenen Namen und eine Telefonnummer für Rückrufe nennen. Nicht auflegen, bevor die Leitstelle das Gespräch beendet!