Zehn Personen aus dem Riesenland leben in Unterkünften im Landkreis Ludwigsburg. Prüfen die Behörden, ob Putin-Spitzel darunter sein könnten?

Der Überfall von Putins Truppen auf die Ukraine hat nicht nur dort eine Fluchtbewegung in Gang gesetzt. Auch einige Russen haben ihrer Heimat seitdem den Rücken gekehrt, zum Beispiel, weil sie als Regime-Kritiker Repressalien befürchteten oder aus Sorge, zum Militär eingezogen zu werden. Inzwischen sind auch einige der Geflüchteten aus dem Riesenreich im Landkreis Ludwigsburg eingetroffen.

 

Keine Sonderregeln

„Der Landkreis hat derzeit zehn Geflüchtete aus der Russischen Föderation vorläufig in seinen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht“, berichtet Frank Wittmer, Pressesprecher im Landratsamt. Wie viele Schutzsuchende aus dem Land insgesamt rund um Ludwigsburg leben, „ist uns nicht bekannt“. Klar ist aber, dass die geflüchteten Russen einen anderen Status als Ukrainer haben. „Die Sonderregelungen der EU zum vorübergehenden Schutz betreffen nur Vertriebene aus der Ukraine“, konstatiert Wittmer. Frauen und Männer aus dem vom Krieg gebeutelten Staat müssen unter anderem keinen Asylantrag stellen und können sofort einer Beschäftigung nachgehen, brauchen dafür nur das Okay der Ausländerbehörde, was aber lediglich eine Formalie ist. „Geflüchtete aus Russland fallen nicht unter diese Regelung. Insoweit sind die allgemeinen Asylregelungen einschlägig“, erklärt der Landratsamtssprecher.

Wie so oft gibt es aber auch von dieser Regel eine Ausnahme. Russen könnten von den Privilegien profitieren, wenn sie „unter anderem über ein Aufenthaltsrecht in der Ukraine verfügen und nicht in ihr Herkunftsland sicher und dauerhaft zurückkehren können“.

Weder Kreishaus noch Justizministerium sind zuständig

Was ein etwaiges spezielles Durchleuchten der Vita der russischen Geflüchteten anbelangt, um auszuschließen, dass auf diesem Weg womöglich Putin-Spitzel ins Land geschleust werden, verweist das Landratsamt aufs Justizministerium Baden-Württemberg. Doch auch dort winkt man bei der Frage ab. Man sei dafür nicht zuständig, hoffe aber, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) könne weiterhelfen.

Zusammenarbeit mit den Behörden

Dessen Sprecher Christoph Sander erklärt dazu, dass man nur für die Antragstellung, persönliche Anhörung und die Entscheidung verantwortlich sei, ob ein Asylantrag abzulehnen oder zu gewähren ist. Im Rahmen des Verfahrens arbeite man aber schon lange mit den Sicherheitsbehörden zusammen. Über entsprechende Erkenntnisse tausche man sich mit den Kollegen aus. Und Sander versichert: „ Im Asylantragsverfahren erfolgt die Prüfung der Identität kontinuierlich und prozessübergreifend.“

Mit Sprachprobe einer Region zuordnen

Es gibt verschiedene Methoden, mit denen das BAMF eventuellen Schwindlern auf die Schliche kommen kann. Über den Fingerabdruck werde beispielsweise erkannt, ob jemand mit verschiedenen Identitäten sein Glück versucht, berichtet Sander. Dokumente zur Person würden zudem penibel, bei Bedarf auch in einem mehrstufigen Verfahren auf ihre Echtheit überprüft.

So könne man auf eine physikalisch-technische Urkundenuntersuchung zurückgreifen, bei der Mikroskope oder auch Geräte eingesetzt werden, über die die Papiere mit unterschiedlichen Wellenlängen beleuchtet werden. Wenn kein Ausweis vorliegt, könne eine Sprachprobe digital ausgewertet und der Dialekt einer bestimmten Region zugeordnet werden, erklärt Sander. Außerdem könnten Bilder der Antragsteller mittels einer Software abgeglichen werden, um sicherzustellen, dass die betreffende Person nicht bereits unter einem anderen Aktenzeichen registriert ist. Die Prüfer untersuchten überdies durch dezidierte Nachfragen, ob die Angaben schlüssig sind.