Geflüchtete im Kreis Göppingen Ukraine-Flüchtlinge in der Warteschleife

Vier ukrainische Frauen, acht Kinder und ein Hund sind bei Familie Hamera in Börtlingen untergebracht. Die Familien haben einen Behördenmarathon hinter sich. Foto: /Giacinto Carlucci

Die in Börtlingen im Kreis Göppingen lebende Familie Hamera hat Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Seitdem sind alle im Dauereinsatz – vor allem die Behördengänge sind nervenaufreibend.

Am 24. Februar begann der russische Einmarsch in die Ukraine, neun Tage später hat sich das Leben der Börtlinger Familie Hamera grundlegend verändert. Vier ukrainische Frauen und acht Kinder samt Hund standen mit ihren wenigen Habseligkeiten vor der Tür und sind seither bei den Hameras untergebracht.

 

„Wir waren und sind ständig unterwegs, von einem Amt zum anderen“, erzählt Anna Katharina Hamera, die mit ihrem Mann Alexander im Dauereinsatz ist. Die Anmeldung bei der Gemeinde sei reibungslos über die Bühne gegangen, das sei aber auch das einzige Amt gewesen, bei dem keine ewigen Wartezeiten anstanden. Bei der Ausländerbehörde im Landratsamt wurden Anträge abgeholt, Tage später gab es den nächsten Termin, biometrische Fotos wurden gemacht, Fingerabdrücke abgenommen, pro Familie musste mit drei Stunden gerechnet werden, damit der vorläufige Aufenthaltstitel ausgestellt werden konnte.

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Weiter ging’s zum Sozialamt des Landkreises, um Leistungen zu beantragen. „Ob die Geflüchteten eine Art Begrüßungsgeld in bar bekommen, weiß ich bis heute nicht“, sagt Hamera. Mittlerweile haben sie und ihr Mann es geschafft: Zumindest drei der vier Familien haben die Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bekommen, für die vierte Frau steht die Bearbeitung samt Genehmigung noch aus. Sie habe durchaus Verständnis für die genaue Prüfung der Unterlagen, sagt Anna Hamera, aber stundenlange Wartezeiten, ein immerwährendes Vertrösten auf andere Tage, das sei zermürbend und unzumutbar. „Es scheint, dass man aus der Flüchtlingskrise 2015 nichts gelernt hat“, sagt Hamera. Sie räumt aber ein, dass sie vielleicht nur Pech hatten, weil sie sehr früh dran waren und noch nicht alles richtig organisiert war.

Kundenaufkommen bei der Ausländerbehörde ohnehin hoch

„Die Ausländerbehörde und die Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen des Landratsamtes haben traditionell ein sehr hohes Kundenaufkommen. Aufgrund des hohen Zugangs an Geflüchteten aus der Ukraine ist dieses nochmals sehr stark angestiegen“, sagt Holger Bäuerle von der Pressestelle des Landratsamts. Die Registrierung sei aufwendig und zeitintensiv. Um Wartezeiten zu vermeiden, kämen die Geflüchteten im Familienverband nach Terminvereinbarung. Im Anschluss an die Registrierung wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Je nach Anzahl der Familienmitglieder könne es mit Blick auf die unterschiedlichen Bearbeitungsvorgänge auch mal länger dauern, erklärt Bäuerle. Er räumt ein, dass nicht immer alles glatt läuft: „Da in sämtlichen Ausländerbehörden unter Hochdruck mit dem Registrierungssystem gearbeitet wird, kommt und kam es aufgrund der großen Datenflut leider verstärkt zu systemrelevanten Beeinträchtigungen der Registrierungsstation, auf welche die hiesige Ausländerbehörde nicht einwirken kann.“ Deshalb kam es in der Vergangenheit auch schon dazu, dass ein Familienverbund nicht vollumfänglich abgearbeitet werden konnte, im Einzelfall mussten einzelne Mitglieder aus geflüchteten Familien erneut kommen.

Überstunden und Samstagsarbeit sind an der Tagesordnung

Genau so erging es Familie Hamera und den Frauen und Kindern, die sie aufgenommen haben. Um den „systemrelevanten Störungen“ entgegenzuwirken, aber auch um das Registrierungszeitfenster zu vergrößern, seien Termine außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes vergeben worden – auch an Samstagen, teilt der Pressesprecher mit. Zudem werde zusätzliches Personal eingestellt, die Stellen seien bereits ausgeschrieben. Unterstützung komme auch aus anderen Bereichen des Landratsamts, Überstunden und Samstagsarbeit seien an der Tagesordnung.

Anna Katharina Hamera hat aber nicht nur Stress erlebt. Positiv beschreibt sie den Besuch in der Göppinger Klinik am Eichert, wo sie zwar auch lange warten mussten, der zweijährige ukrainische Junge wegen seines Diabetes aber genau untersucht wurde und sie wertvolle Tipps bekommen habe. Sorgen machen ihr die Energiekosten, denn seit Einzug der Familien steht die Waschmaschine nicht mehr still, die Dusche wird nicht mehr trocken. „Bisher wurden meine Nachfragen bezüglich eines pauschalen Kostenersatzes immer abgeschmettert“, erzählt Hamera. Inzwischen hat der Landkreis seine Internetseite besser bestückt, Formulare können direkt heruntergeladen werden, und dennoch sind viele Fragen noch immer offen.

Engagement der Bürger darf nicht überreizt werden

„Wir helfen wirklich gerne“, sagt Anna Katharina Hamera, aber die bisherige Komplettversorgung mit Lebensmitteln und allem Nötigen sowie die hohen Energieausgaben fressen Löcher ins Budget der Börtlinger Familie. Dass der Staat auf die Hilfsbereitschaft der Bürger setze, sei positiv, aber überreizt werden dürfe das Engagement nicht.

Die Kinder sollen und wollen in die Schule gehen. Bei der Börtlinger Grundschule sei sie vertröstet worden, sie wolle aber unbedingt eine reguläre Aufnahme der Grundschüler erreichen, sagt Hamera. Feste Tagesstrukturen und Kontakt zu den anderen Kindern sieht sie als wichtige Punkte, um gerade den Jüngsten ein Stück Normalität zu geben.

Geflüchtete erhalten bei Bedarf einen Leistungsvorschuss

Herausforderung
  Eine Herausforderung sei derzeit die Annahme von Anträgen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sagt Holger Bäuerle, Sprecher des Landratsamts. Vorsprachen ohne den ausgefüllten Leistungsantrag seien zeitaufwendig. „Dies ist nicht nötig“, betont Bäuerle. Der Leistungsantrag ist auf der Sonderseite Ukraine-Hilfe des Landkreises, neben weiteren Informationen, zum Download abrufbar. Ein ausgefüllter Musterantrag ist in Kürze ebenfalls abrufbar. Daneben sind die Leistungsanträge auch in den Rathäusern der Städte und Gemeinden erhältlich.

Anspruch
 Die Geflüchteten haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese umfassen neben den Regelleistungen für den täglichen Bedarf auch angemessene Kosten der Unterkunft mit Wohnungserstausstattung sowie die Krankenversorgung, erklärt Bäuerle. Ein extra Begrüßungsgeld gibt es nicht, jedoch erhalten die Geflüchteten bei Bedarf einen Leistungsvorschuss. 

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