Das Bundesverfassungsgericht hat ein grundsätzliches Demo-Verbot der Stadt Stuttgart abgelehnt. Ein Veranstalter wollte an diesem Samstag auf dem Schlossplatz gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise demonstrieren.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag gegen das Verbot einer Demonstration in Stuttgart an diesem Samstag stattgegeben. Die Stadt hatte dem Anmelder und dessen Anwalt nach deren Darstellung nicht einmal einen ablehnenden Bescheid geschickt. Ein Mitarbeiter habe am Telefon gesagt, über Versammlungen werde derzeit nicht entschieden, weil sich deren Verbot direkt aus der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ergebe. Dieses Vorgehen verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, entschieden die Karlsruher Richter. (Az. 1 BvQ 37/20)

 

Der Mann wollte am Nachmittag von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr auf dem zentralen Schlossplatz mit maximal 50 Leuten gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise demonstrieren. Der Beschluss verpflichtet die Stadt Stuttgart, über die Anmeldung neu zu entscheiden. Treffe die Stadt keine Entscheidung, dürfe der Kläger die Demonstration wie angemeldet abhalten, hieß es.

Richter bemängeln pauschale Ablehnung

Mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten war der Mann vorher gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht dagegen hielt den Erlass einer einstweiligen Anordnung für geboten. „Eine Verfassungsbeschwerde wäre nach gegenwärtigem Stand offensichtlich begründet“, heißt es in dem Beschluss vom Freitag.

Die Stadt hatte dem Gericht in einer Stellungnahme mitgeteilt, es sei ihr nicht möglich, Auflagen festzusetzen, die der aktuellen Pandemielage gerecht würden. Das ist den Richtern viel zu pauschal. Es sei zwar richtig, dass die Infektionszahlen gerade in Stuttgart in den vergangenen Wochen stark gestiegen seien. Das befreie aber nicht davon, „möglichst in kooperativer Abstimmung mit dem Antragsteller alle in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen und sich in dieser Weise um eine Lösung zu bemühen“. Es müssten immer die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.

Am Mittwoch hatten die Richter im Eilverfahren bereits das Verbot zweier Demonstrationen in Gießen gekippt. Die Stadt hatte die Kundgebungen daraufhin unter strengen Auflagen erlaubt.