Neckargemünd leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das baden-württembergische Staatsministerium wegen einer „The Länd“-Plakatierung ein. Worin die Stadt das Problem sieht.

Neckargemünd - Dem Land drohen nach der umstrittenen Werbung für seine Imagekampagne „The Länd“ Konsequenzen. Die Stadt Neckargemünd hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das Staatsministerium eingeleitet, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Grund: Das gelbe Plakat mit dem schwarz geschriebenen Slogan „Willkommen in the Länd“ war unterhalb eines Ortseingangsschildes angebracht worden. Aus Sicht der Kommune hätte dies den Verkehr gefährden können, da Autofahrer abgelenkt und zum Abbremsen verleitet werden können.

 

Auf Facebook hat der Bürgermeister der Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis, Frank Volk (Freie Wähler), seinem Ärger über die überraschende Aktion Luft gemacht. Sie sei ein „Schlag in das Gesicht“ für alle Vereine und Gewerbetreibende, die ordnungsgemäß eine Plakatierungsgenehmigung benötigen und beantragen. Er fügte hinzu: „Plakatieren an Verkehrsschildern ist nicht erlaubt. Auch nicht dem Staatsministerium.“

Die Reaktion aus dem Staatsministerium

Auf Kritik von kommunaler Seite an dem nicht abgesprochenen Anbringen von Plakaten hatte es aus dem Staatsministerium lapidar geheißen: „Die Schilder können ja wieder abgehängt werden - wir sehen aber keine Gefahr.“ Das Land will mit seiner Kampagne Fachkräfte aus aller Welt anlocken.