Die niedrigeren Temperaturen, Regen und Wind bringen es mit sich: Blätter fallen von den Bäumen. Kindern bereiten die raschelnden Blätterhaufen zwar Spaß, doch der Laubteppich kann sich bei Nässe schnell in ein gefährliches Pflaster verwandeln. Passanten können ausrutschen oder wegen Kastanien, Eicheln oder Ästen, die auf dem Gehweg liegen, stürzen. Die Folgen können gravierend sein – in erster Linie natürlich für das Sturzopfer, aber auch für denjenigen, der es unterlassen hat, den Gehweg zu fegen.
Ulrich Wecker, der Geschäftsführer von Haus und Grund Stuttgart, weist darauf hin, die Verkehrssicherungspflicht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. „Nur wer der Pflicht zum Laubfegen nachkommt, muss nicht für den Schaden Dritter aufkommen.“ Um zu verhindern, dass sich Passanten verletzen können, müssen Hauseigentümer darauf achten, dass Laub und Unrat auf den öffentlichen Gehwegen entlang des Grundstücks und den Zuwegen beseitigt wird.
Hausbesitzer kann Kehrpflicht übertragen
Wichtig: Wenn der Hausbesitzer die Kehrpflicht auf die Mieter übertragen hat, müssen diese für freie Wege sorgen. Die Stadt Stuttgart hat dies eindeutig geregelt. „In Stuttgart gilt die sogenannte Bedarfsregelung. Schmutz, Unrat und Laub sind, falls nötig, zu entfernen“, erklärte Oberbürgermeister Frank Nopper den Obertürkheimern kürzlich während der Einwohnerversammlung. Laut Stuttgarter Satzung ist die Räumung montags bis freitags ab 7 Uhr, samstags ab 8 Uhr und sonn- sowie feiertags bis spätestens 9 Uhr durchzuführen. Bei Schnee- und Eisglätte sollte bis 21 Uhr gestreut werden. Die Verantwortlichen müssen eine Furt von mindestens einem Meter Breite freiräumen.
Schadenersatz nach Sturz
Wer dies unterlässt, läuft Gefahr, zur Kasse gebeten zu werden. „Die Krankenkasse des Opfers wird bei einem Sturz untersuchen, ob der Gehweg verkehrssicher war“, warnt Karin Roller von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der zur Reinigung Verpflichtete zum Schadenersatz herangezogen werden. Versicherungsexperte Roller empfiehlt Immobilienbesitzern, eine Haftpflichtversicherung für Hauseigentümer abzuschließen. Mieter sollten vorsichtshalber eine Privathaftpflichtversicherung eingehen. Auf die faule Haut dürfen sich die Mieter dennoch nicht legen. Wer keine Lust hat, den Gehweg zu säubern, handelt grob fahrlässig oder sogar mit Vorsatz. In letzterem Fall muss die Haftpflichtversicherung nicht in die Bresche springen. Der „Kehrwochen-Verweigerer“ müsste dann die Kosten für die Verletzung des Opfers aus der eigenen Tasche zahlen. „Deswegen lieber einmal mehr die Blätter vom Gehweg beseitigen, bei Abwesenheit vielleicht den Nachbarn um Hilfe bitten oder einen Reinigungsdienst beauftragen“, sagt Roller.
„Für Ärger sorgt übrigens immer wieder der Einsatz von Laubbläsern“, so Wecker. Es sei die gesetzlich geregelte, eingeschränkte Nutzungszeit zu beachten. Bei lärmarmen Geräten ist der Betrieb in Wohngebieten zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt, sonst nur zwischen 9 und 13 Uhr und 15 und 17 Uhr.
Entsorgungsmöglichkeiten
Wohin mit den anfallenden Pflanzenresten? Das zusammengekehrte Laub kann über die Biotonne entsorgt oder in Papiersäcken der Grüngutsammlung auf Bestellung mitgegeben werden. Bürger können die Grüngutabfuhr noch bis 15. November bestellen: online unter www.stuttgart.de/abfall/online-service, per Postkarte aus dem aktuellen Abfallkalender oder telefonisch beim Kundenservice des AWS. Pro Haushalt sind zwei Grüngutabfuhren jährlich bereits in den Abfallgebühren enthalten. Kleinmengen an Grüngut nehmen der Häckselplatz Epplestraße, der Kompostplatz Hummelgraben in Zuffenhausen in der Ludwigsburger Straße 270 und die Wertstoffhöfe wie jener in Hedelfingen entgegen.
Gitterboxen
Rund 160 dieser Boxen stehen an Stuttgarts Straßenrändern. Anwohner können Laub aus dem öffentlichen Bereich dort einfüllen. Der AWS leert diese Gitterboxen regelmäßig mit großen Laubsaugern. Dazu ist es wichtig, dass sich ausschließlich Laub in den Boxen befindet und der Zugang für das Kehrfahrzeug mit dem Sauger gegeben ist.
Straßenreinigung der Stadt
Die Abfallwirtschaft Stuttgart selbst sammelt 1200 bis 1500 Tonnen Laub pro Jahr auf Stuttgarts öffentlichen Flächen. Nebst Radwegen und Bürgersteigen müssen rund 1420 Kilometer Straßenkilometer von Laub befreit werden. Für die 170 Straßenreinigungswarte fällt im Herbst viel zusätzliche Arbeit an. „Mehr als eine halbe Million Euro haben wir im letzten Jahr für die Beseitigung des Laubs für Personal und Fahrzeuge ausgegeben. Gut investiertes Geld für die Sicherheit von uns allen, die wir uns in Stuttgart bewegen. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsam mit unserer Straßenreinigung für diese Sicherheit sorgen“, sagt AWS-Geschäftsführer Markus Töpfer.