Was tun mit dem Altmetall, das in den Krematorien anfällt? In Geislingen wird es verkauft, der Erlös hilft den Gebührenhaushalt zu entlasten. Diese Praxis hat allerdings ihre rechtliche Tücken.

Geislingen - Mit einer delikaten Angelegenheit hat sich jetzt der Verwaltungsausschuss im Geislinger Gemeinderat befasst. Es ging um die Verwertung der Edelmetalle, die beim Krematorium nach dem Einäscherungsverfahren anfallen. Neben den Beschlägen der Särge sind das vor allem auch Hüft- und Knieprotesen oder Implantate und Zahngold.

 

Gold bringt gutes Geld

Es ist in Geislingen gängige Praxis, das „Altmetall“, das bei den knapp 600 Feuerbestattungen pro Jahr anfällt, der Asche zu entnehmen und zu verwerten. 2012 hat die Stadt dafür mehr als 22 000 Euro erzielt. In diesem Jahr rechnet man mit einem Erlös von mehr als 25 000 Euro. Auf diese Einnahme will die finanzschwache Fünftälerstadt nicht verzichten, zumal das Geld nicht irgendwo versickert, sondern dem Gebührenhaushalt zu Gute kommt, also in die Gebührenkalkulation einfließt und somit auch wieder die Einäscherungsgebühren für die Bürger reduziert, wie Peter Lecjaks von der Stadtverwaltung argumentiert.

Manchmal erhoffen sich die Hinterbliebenen mehr

Es habe auch noch nie Klagen darüber gegeben. Dennoch musste darüber gesprochen werden, denn bislang entnimmt die Stadt das Zahngold ungefragt der Asche, eine Praxis die rechtlich nicht ganz unproblematisch sei, wie in der jüngsten Ausgabe der Fachzeitschrift Friedhofskultur jetzt berichtet wurde. In der Fachzeitschrift, die vom Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands herausgegeben wird, wird argumentiert, dass man allein den Hinterbliebenen überlassen müsse, ob die Herausgabe der Zahnprotesen an sie erfolgen solle, oder ob diese der Urne beigelegt werden.

Die Verfasser empfehlen allerdings, gar keine Edelmtallabscheidung vorzunehmen, so dass das Zahngold in jedem Fall in der Asche verbleibt. Schließlich entgehe man auf dieser Weise Missverständnissen, wenn die Hinterbliebenen sich mehr Gold erhofft hätten, als tatsächlich nach der Einäscherung ihrer Angehörigen anfalle. Im übrigen bleibe bei einer Erdbestattung ja auch alles am Körper des Verstorbenen.

Ethische Vorgaben schließen Verwertung nicht aus

Ethische Vorgaben zur Kremierung hat auch der Bundesverband der Bestatter formuliert. „Produkte oder Rückstände der Einäscherung dürfen nicht für gewerbliche Zwecke vermarktet werden“, heißt es dort. In Geislingen sieht man darin keinen Widerspruch zur eigenen Praxis. Der Erlös komme schließlich der Allgemeinheit, gewissermaßen sogar all jene zu Gute, die eine Feuerbestattung vornehmen ließen, betont Peter Lecjaks.

Um der rechtlichen Grauzone zu entgehen, will man aber künftig die Hinterbliebenen vorher fragen, ob das Zahngold verwertet werden darf oder der Urne beigelegt werden soll. Andere Metalle, also Hüftprotesen und ähnliches sollen nach wie vor automatisch verwertet werden. Und auf die Herausgabe des Zahngolds will sich die Stadt keinesfalls einlassen, um oben genannten möglichen Missverständnisse aus dem Wege zu gehen.

Andere Städte lassen Erlös caritativen Zwecken zukommen

Andernorts wird übrigens mit den „Produkten und Rückständen“ der Feuerbestattung ganz unterschiedlich umgegangen. In Ludwigsburg oder im privaten Krematorium Bonholz in Rutesheim werden die Edelmetalle mit dem schriftlichen Einverständnis der Hinterbliebenen auch aussortiert, jedoch die Erlöse caritativen Zwecken zugeführt.

In Stuttgart wurden die Rückstände noch bis vor einigen Jahren verwertet. Seither aber bleiben die kleineren Rückstände in der Asche, größere werden entnommen und separat auf dem anonymen Urnenfeld des Pragfriedhofs bestattet. Auch Göppingen hat, so lange das zurzeit aus Sicherheitsgründen stillgelegte Krematorium noch lief, auf die finanzielle Verwertung der metallenen Überreste verzichtet.