Weil er einen damals 13-Jährigen im Kreis Esslingen schwer sexuell missbraucht hat, muss ein Pfarrer für zwei Jahre ins Gefängnis. Antreten muss er die Strafe aber vorerst noch nicht.

Das Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs gegen einen Pfarrer ist weiterhin nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Mannes hat gegen das Urteil des Berufungsgerichts erneut Rechtsmittel eingelegt und eine Revision beantragt. Das teilte ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts mit. 2022 war der evangelische Geistliche vom Esslinger Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Die Berufungskammer hatte jüngst entschieden, dass für die überlange Verfahrensdauer fünf Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als bereits vollstreckt gelten. Inhaltlich wurde die erstinstanzliche Entscheidung aber bestätigt.