Ab nächster Woche reicht der gelbe Impfpass nicht mehr aus. Als Impfnachweis ist dann in Baden-Württemberg nur noch das digitale Impfzertifikat gültig. Mehr dazu hier.

Mit der neuen Corona-Verordnung vom 24.11.2021 (1) hat in Baden-Württemberg nun auch der gelbe Impfpass als Nachweis für die Corona-Impfung ausgedient. So teilte das Land in einer Pressemitteilung(2,3) nochmals mit, dass nur Personen mit einem Impfnachweis in digitalisierter Form Zugang zu 2G oder 2G-plus-Veranstaltungen haben.

 

Impfnachweis nur noch mit QR-Code möglich

Mit der neuen Regelung will das Land vor allem mehr Sicherheit vor gefälschten Impfpässen bieten. Der Impfnachweis ist dann nur noch mit dem QR-Code möglich, welchen die Menschen entweder direkt bei der Impfung erhalten oder sich im Anschluss mit dem gelben Impfpass in einer Apotheke ausstellen lassen können. Der Barcode kann anschließend entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App digitalisiert werden. Da als Impfnachweis allein der QR-Code nötig ist, kann dieser entweder in einer der Apps oder in ausgedruckter Form vorgezeigt werden.

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Übergangsfrist für gelben Impfpass bis 01.12.2021

Bis einschließlich Mittwoch, den 01.12.2021, gilt eine Übergangsfrist. Bis dahin reicht das gelbe Impfheft für den Nachweis über die Corona-Impfung noch aus. Ab dem 02.12.2021 gilt dann nur noch der digitale Impfpass in Baden-Württemberg als Impfnachweis und Betreiber, Anbieter und Veranstalter sind verpflichtet, Impfnachweise elektronisch auf ihre Echtheit zu überprüfen.

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