Nach zähen Verhandlungen haben sich Land und Kommunen doch noch verständigt. Die Kommunen erhalten mehr Geld für geduldete Flüchtlinge und für Menschen mit Behinderungen.

Stuttgart - Einen Tag vor Beginn der Haushaltsberatungen im Landtag haben sich Land und Kommunen bei einem Spitzengespräch über die Finanzierung der Unterbringung von geduldeten Flüchtlingen und die zusätzlichen Kosten für Menschen mit Behinderungen ab 2020 geeinigt. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) sowie den Präsidenten von Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag verständigten sich am Dienstag darauf, dass die Kommunen in den nächsten beiden Jahren jeweils 170 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen erhalten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber erst einmal im Land bleiben dürfen. Mehrkosten sollen den Kommunen gegebenenfalls später erstattet werden. Zudem einigten sie sich darauf, dass es künftig eine gesetzliche Regelung geben soll. Die Kommunen hatten eine dauerhafte Finanzierung gefordert, um Planungssicherheit zu erhalten und nicht bei allen Haushaltsberatungen aufs Neue über die Zuschüsse verhandeln zu müssen. Das hatte kürzlich auch die CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann gefordert. Zudem sollen weitere 15 Millionen für Integrationsaufgaben an die Kommunen fließen.

 

Auch die Umsetzung des so genannten Bundesteilhabegesetzes ist weitgehend geklärt. Im Januar tritt die letzte Stufe dieses Gesetzes in Kraft, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung ermöglichen soll. Betroffene können dann beispielsweise selbst entscheiden, ob sie weiterhin in Heimen oder bei ihren Familien wohnen wollen oder ob sie selbstständig leben möchten: Sie können dann auch selbst bestimmen, welche Veranstaltungen sie besuchen wollen, und dafür Hilfe in Anspruch nehmen. Dafür will das Land den Kreisen 2020 und 2021 insgesamt 126 Millionen Euro bezahlen, Mehrkosten sollen ebenfalls später erstattet werden.

Während die Kreise mit einer solchen Regelung leben können, sind die so genannten Leistungserbringer wie Diakonie, Caritas oder der Paritätischer Wohlfahrtsverband mit den bisherigen Vereinbarungen mit dem Land unzufrieden. Sie fordern, dass das Land einmalig die Umstellungskosten übernimmt, die ihnen durch die neuen Regelungen entstehen. Nach Berechnung der Liga der freien Wohlfahrtsverbände sind dafür 17,2 Millionen Euro nötig.

Das Sozialministerium hat den elf Liga-Mitgliedern nach einem Treffen am Montagabend 9,8 Millionen Euro in Aussicht gestellt – aus Sicht des Ministeriums sind insgesamt 93 000 Menschen von der Umstellung betroffen, die Liga geht von 104 000 Personen aus. Sie hat für diesen Mittwoch zu einer Demonstration vor dem Landtag in Stuttgart eingeladen.

Zur gleichen Zeit werden die Abgeordneten im Parlament über den Landeshaushalt für die nächsten beiden Jahre diskutieren, der am 18. Dezember verabschiedet werden soll. Dieser hat 2020 ein Volumen von 51,7 Milliarden Euro, 2021 sind es rund 52,9 Milliarden Euro.