Das Land Baden-Württemberg erbt jedes Jahr Millionen – und das zwangsweise. Warum das ein zweifelhaftes Privileg ist, und was man über den einträglichsten Einzelfall weiß.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

5,5 Millionen Euro flossen vergangenes Jahr über Fiskalerbschaften in die Landeskasse. Um eine ordentliche Nachlassabwicklung sicherzustellen, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1936) vor, dass der Staat den Nachlass übernimmt, falls „zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden“ ist. Davon profitiert meist das Bundesland, in dem der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte oder hauptsächlich lebte.

 

2021 bleibt das Rekordjahr

2022 gab es in Baden-Württemberg laut Finanzministerium in Stuttgart 887 solche Fälle. Im Vorjahr waren es 100 mehr, die der Landeskasse insgesamt sieben Millionen Euro einbrachten. Grundstücksverkäufe sind dabei nicht verrechnet. Der spektakulärste Nachlass, den das Ministerium mit gebotener Nüchternheit als „sehr werthaltige Erbschaft“ bezeichnet, war 2022 ein Barvermögen von 2,8 Millionen Euro.

Für den Staat sind Fiskalerbschaften jedoch ein zweifelhaftes Privileg. Das Land darf sie nicht ausschlagen, auch wenn die Abwicklung langwierig ist. Nicht selten stehen Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis, wie es aus den zum Landesbetrieb Vermögen und Bau gehörenden Kompetenzzentren in Ravensburg und Pforzheim heißt.