Außerhalb der Ferien gelten Schüler automatisch als getestet. Welche Regelungen in den Ferien gültig sind, erfahren Sie hier.

Die Corona-Verordnung(1) ist in den Bereichen des öffentlichen Lebens vor allem für Schüler praktisch, da diese überall dort, wo ein 3G-Nachweis erforderlich ist, automatisch als getestet gelten (mehr zu den einzelnen Bereichen im Dreistufen-Warnsystem finden Sie hier). Grund dafür sind die regelmäßigen Testungen an den Schulen. Außerdem sind sie von einer eventuellen PCR-Pflicht und 2G-Beschränkungen ausgenommen. Kurz vor den Herbstferien stellt sich vielen allerdings die Frage, ob die Regelungen in den Ferien weiter bestehen bleiben oder doch abweichen, da die Schultestungen in dieser Zeit für Schüler entfallen.

 

Schüler gelten in den Ferien weiterhin als getestet

Da die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg nicht zwischen Schul- und Ferienzeit differenziert, liegt die Annahme nahe, dass Schüler auch in den Ferien als getestet gelten. Auf unsere Anfrage beim Sozialministerium in Baden-Württemberg wurde dies auch bestätigt. „Schülerinnen und Schüler gelten auch in den Herbstferien als getestet und bekommen mit ihrem Schülerausweis oder anderen Dokumenten Zutritt zu Bereichen, bei denen 3G oder 2G gilt.“(2/3) Somit gilt für die Ferien:

  • Keine Zutrittsverbote für Schüler bis 17 Jahre (3G, 2G oder 2G+)
  • Als Nachweis genügt ein Schülerausweis oder eine Bestätigung der Schule
  • Kinder und Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen benötigen einen negativen Antigentest.

Falls sich Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren dennoch freiwillig testen lassen möchten, bezahlt der Bund ihnen vorerst bis Jahresende weiter die kostenlosen Bürgertests(4).

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