Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt die Gemeinde eine Neuanpflanzung mit 25 Euro.

Mönsheim - Wer vorhat, auf seinem Grundstück in Mönsheim Obstbäume zu pflanzen, den Bittenfelder Sämling etwa oder die Grüne Jagdbirne, hat’s gut. Denn die Gemeinde zahlt auf Antrag pro Baum 25 Euro. Das hat der Gemeinderat jetzt mehrheitlich beschlossen. Allerdings sind die Zuschüsse an eine Reihe von Auflagen geknüpft.

 

Hecken und Streuobstwiesen prägen die Landschaft im Heckengäu. Sie zu erhalten haben sich viele Initiativen zum Ziel gesetzt, wie etwa der Verein Leader Heckengäu. Dieser wird maßgeblich vom Landkreis Böblingen und dem Enzkreis getragen und agiert auf der Grundlage einer EU-Initiative, die übersetzt für „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ steht. Der Mönsheimer Gemeinderat Joachim Baumgärtner von der Bürgerliste Mönsheim (BLM) und ein Bürger aus Nussdorf hatten schon 2017 eine Aktion gestartet, bei der rund 1500 Obstbäume im Heckengäu im Rahmen eines Leader-Projekts angeschafft und verbilligt an Antragsteller ausgegeben wurden.

Alte Obstsorten standen im Mittelpunkt

Vor allem alte Obstsorten standen damals im Mittelpunkt. Und das soll jetzt auch bei der Obstbaumförderung durch die Gemeinde Mönsheim der Fall sein. Eine lange Liste von Apfel-, Birnen, Kirschen- und Zwetschgen-, Quitten- und Mirabellen-Sorten haben die Antragsteller von der Bürgerliste zusammengestellt. Grundstückseigentümer und solche, die ein Grundstück bewirtschaften, können sich daraus Bäume aussuchen, die sie pflanzen möchten. Pro Baum erhalten sie dafür 25 Euro. Maximal zehn Bäume pro Antragsteller werden bezuschusst. Insgesamt stellt die Gemeinde 1000 Euro für das Programm in diesem Jahr zur Verfügung.

Nicht bei allen Gemeinderäten stieß die Initiative auf Zustimmung. „Ich bin nicht ganz glücklich damit“, sagte Kornelia Stahl von der Freien Wählergemeinschaft (FWG). „Ich sehe viele alte, ungepflegte Bäume. Jetzt sollen neue gepflanzt werden. Wer pflegt die dann in fünf oder zehn Jahren?“ fragte sie. Ihr Fraktionskollege Norman von Gaisberg-Schöckingen meinte, man solle zunächst einmal erheben, was es gibt und eine entsprechende Kartierung machen. Das sei besser, „als einfach so Geld verteilen“.

Förderrichtlinie Obstbaumpflanzung

Walter Knapp (FWG) forderte, dass die Pflege und der Schnitt der neuen Bäume kontrolliert werden müssten, sonst sei das alles nichts wert. „Wer Interesse hat, einen Baum zu pflanzen, macht das auch ohne Förderprogramm“, fügte er hinzu. „Man muss danach gucken, sonst sind die 25 Euro rausgeworfen“, sagte er. Stephan Damm (FWG) fragte, ob der Obst- und Gartenbauverein die erfolgreiche Anpflanzung der geförderten Obstbäume kontrollieren könne. Simone Reusch (BLM) entgegnete, dass jeder eine Eigenverantwortung für seine Bäume habe. „Ob der Obst- und Gartenbauverein die Anpflanzung ehrenamtlich prüfen kann, bezweifle ich“, sagte sie.

Hans Kuhnle (BLM) wies schließlich auf die „Förderrichtlinie Obstbaumpflanzung“ hin, die der Gemeinderat bei zwei Enthaltungen verabschiedete. Da stehe alles Wichtige drin. Tatsächlich müssen die Antragsteller eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllen. So müssen sie beispielsweise den geförderten Baum sachgerecht anpflanzen, die Jungbäume artgerecht schneiden und die Baumscheiben fünf Jahre lang freihalten. Die Bäume müssen in einer regionalen Baumschule gekauft und mindestens zehn Jahre lang gepflegt werden. Außerdem kann die Verwaltung Personen beauftragten, die die geförderten Pflanzungen in Augenschein nehmen, so heißt es in der Förderrichtlinie.