Zu viele steile Hänge und zu viel Wasser machen es schwer, neue Baugebiete zu finden.
Mönsheim - Im Sommer 2017 beauftragte die Kommune das Stuttgarter Stadtplanungsbüro Baldauf, von oben auf die Gemeinde zu schauen und mögliche Flächen zu suchen, die das Potenzial haben könnten, kurzfristig Bauland zu werden.
Hintergrund für diese Aktion ist der neue Paragraf 13b im Baugesetzbuch. Dieser lässt auch Flächen im Außenbereich für das beschleunigte Verfahren zum Erstellen von Bebauungsplänen zu. Damit soll leichter Wohnraum geschaffen werden können. Beim beschleunigten Verfahren muss kein Umweltbericht erstellt werden, erläuterte die Diplom-Geografin und Ingenieurin Anja Lassel, sondern lediglich ein Artenschutzgutachten. Infrage kommende Flächen müssen direkt an die vorhandene Wohnbebauung anschließen und dürfen maximal 10 000 Quadratmeter groß sein, was ungefähr drei Hektar Bauland entspricht, so Lassel. Allerdings müsste mit der Aufstellung eines Bebauungsplans spätestens bis Ende 2019 begonnen werden.
Suche praktisch ergebnislos
Um es gleich vorweg zu sagen: Die Suche nach möglichen Potenzialflächen in Mönsheim verlief praktisch ergebnislos. Sieben Gebiete hatte die Planerin unter die Lupe genommen. Am ehesten kommen nach Ansicht der Fachfrau zwei kleine Flächen am südlichen Dorfrand infrage. Das ist zum einen die „Erweiterung Brunnenstraße“ mit 0,8 Hektar und die „Erweiterung Herrenwiese“ mit 0,3 Hektar. Diese beiden Gebiete waren bereits bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2025 auf ihre Eignung für eine Bebauung untersucht, dann aber nicht weiterverfolgt worden.
Bei der Potenzialfläche Brunnenstraße handelt es sich um einen stark geneigten Nordhang, der derzeit ein mit Bäumen und Sträuchern bewachsenes Grüngebiet ist. Als „kleinere bauliche private Ortsrandergänzung“ sei das Gebiet trotz der vorhandenen Restriktionen zu empfehlen, so das Ergebnis der Untersuchung, allerdings solle es keine Angebotsplanung nach dem genannten Paragrafen 13b geben. Gleiches gilt auch für die Erweiterungsfläche Herrenwiese. Diese im Tal gelegene Wiese ist von Bäumen und Hecken umstanden und grenzt an den Entenbach. Auch dieses mögliche Baugebiet liegt an einem Nordhang in zweiter Reihe hinter den Gebäuden in der Leonberger Straße. Für eine Erschließung müsste eine Brücke über den Entenbach gebaut werden.
Ebenfalls theoretisch denkbar als künftiges Baugebiet wäre das Gebiet „Ölschläge“ am östlichen Ortsrand. Allerdings grenzt die heutige landwirtschaftliche Fläche im Südosten direkt an den Grenzbach und liegt zum Teil im Überschwemmungsgebiet. Es wären also zunächst umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen nötig, sodass es deshalb nicht für eine kurzfristige Wohnbebauung nach Paragraf 13b geeignet ist, sagte Anja Lassel. Wenn die Hochwassergefahr durch entsprechende Maßnahmen eingedämmt sei, würde sich hier allerdings Wohnbebauung durchaus anbieten. Wegen der Lärmbelästigung durch das angrenzende Gewerbegebiet müsste allerdings ein entsprechender Abstand dazu gehalten werden.
Umwandlung von Sportflächen?
Weitere untersuchte Flächen wie etwa das Gebiet „östlich Gödelmann“ neben und oberhalb des Supermarktes, das drei Hektar große „Hölderle“ nördlich der Landesstraße 1177, die kleine Fläche „nördlicher Bereich Steinäcker“ am nordöstlichen Ortsrand sowie „westlich Gödelmann II“ kommen aus verschiedenen Gründen nicht kurzfristig oder nur eingeschränkt oder gar nicht für eine Wohnbebauung infrage. Entweder besteht Bauverbot wegen Wasserschutzgebieten, oder es ist Schallschutz nötig, oder die Topografie in Mönsheim mit den vielen Hanglagen macht einen Strich durch die Rechnung.
„Für mich ist eigentlich gar keine der untersuchten Flächen wirklich machbar“, sagte Gemeinderätin Simone Reusch von der Bürgerliste Mönsheim (BLM). „Das ist auch das Ergebnis der Untersuchung“, bestätigte der Bürgermeister Thomas Fritsch. Für Joachim Baumgärtner (BLM) kommen nur die Flächen Brunnenstraße und Herrenwiese infrage und auch nur dann, „wenn die Eigentümer kommen und das wollen.“ Seiner Meinung nach sollte man ein stärkeres Augenmerk auf die Innenentwicklung legen, wo es einige Leerstände gebe.
Anja Lassel hatte noch darauf hingewiesen, dass für künftige Wohnbebauung auch an die Umwandlung von Sportflächen gedacht werden könnte, wenn sich gar keine anderen Möglichkeiten böten. Dazu müssten zuerst geeignete Ausweichflächen für die Sportanlagen gefunden werden. Gemeinderat Hans Kuhnle (BLM) führte das aktuelle Beispiel aus Leonberg an, wo auf dem ehemaligen TSG-Gelände nun Wohnbebauung entsteht. Solche Möglichkeiten müsse man im Auge behalten.